Weibliches Gefolge, im Dienst einer kriegführenden Macht stehendes weibl. Personal, das nach Völkerrecht wie Kriegsgefangene zu behandeln ist. Auf dt. Seite fielen hierunter die (Stabs-) Luftwaffen-, Marine- und Waffen-SS-Helferinnen (Weibliches Wehrmachtgefolge). Sie gehörten zu dem völkerrechtl. geschützten Personenkreis, dessen Zurückhaltung in der Gefangenschaft nur zur Sicherung der Pflege von Verwundeten und Kranken der eigenen Streitkräfte gestattet ist. In diesem Falle genossen sie die Rechte von Kriegsgefangenen. Von den etwa 80,000 Frauen des dt. W. dürften nur wenige in Gefangenschaft geraten sein, zumal die Truppe in Ausführung der OKW-Befehle vom 5.9.1944 und 20.4.1945 bemüht war, die Frauen bei Näherrücken der Front in das rückwärtige Gebiet zu verlegen oder nach Hause zu entlassen. Dagegen sind von den rd. 362,000 im Sanitätsdienst der Wehrmacht stehenden weibl. DRK-Kräften mit Sicherheit viele in alliierte Hand gefallen, weil sie bei Zurückweichen der dt. Front nicht selten bei den Verwundeten und Kranken ausharrten, die nicht mehr zurückgeführt werden konnten. Kriegsgefangenenlager nur für Angehörige des W. gab es nur vereinzelt. Die Westalliierten unterhielten solche Frauenlager nur in Modena und Riccione (Italien) sowie in Château de la Bégude (Frkr.). Im übrigen waren W.-Angehörige separat in den normalen Gefangenenlagern untergebracht. Die Sowjets sonderten die Frauen bereits in den Sammellagern ab und wiesen sie überwiegend in Arbeitslager (Zivilinterniertenlager) ein, unter denen es reine Frauenlager gab (z.B. Karaganda, Kemerowo, Stalinsk). Die Westmächte entließen die Mitglieder des W. überwiegend schon 1945, so daß z.B. bei den Briten 1946 nur noch 4,440 Frauen zur Pflege der Verwundeten und Kranken festgehalten wurden. Über das Schicksal der dt. Frauen in sowjet. Gewahrsam ist wenig bekannt; nach Schätzungen sollen sich 1949 noch 25,000 W.-Angehörige in russ. Lagern befunden haben, heimgekehrt sind nur wenige. Die Sterblichkeit war hoch, zumal die Arbeitsbedingungen der weibl. Gefangenen sich nicht von denen der Männer unterschieden.
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