Überleitungsvertrag, allg. übl. Bezeichnung für das Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit den Westmächten 'zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen', am 5.5.1955 mit Beendigung des Besatzungsstatuts in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt II, S. 405). Mit dem Ü. wurden die auf strafrechtl. Gebiet für die dt. Justiz noch bestehenden Beschränkungen hinsichtl. Aburteilung von nat.-soz. Gewaltverbrechern prakt. aufgehoben. Eine wichtige Ausnahme sah jedoch Artikel 3, Absatz 3 vor, nach dem dt. Gerichte die ihnen nach dt. Recht zustehende Gerichtsbarkeit ausüben dürfen, '... es sei, daß die Untersuchung wegen der angebl. Straftat von den Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte endgültig abgeschlossen war oder diese Straftat in Erfüllung von Pflichten oder Leistung von Diensten für die Besatzungsbehörden begangen wurde'. Das führte dazu, daß nat.-soz. Täter, die von brit., frz. oder amerikan. Gerichten verurteilt oder freigesprochen worden waren oder gegen die ausländ. Strafverfolgungsorgane bereits Ermittlungsverfahren eingestellt hatten, wegen der fragl. Taten nicht mehr vor Gericht gestellt werden konnten und können, selbst dann nicht, wenn der Schuldbeweis gegen sie heute immer noch mögl. wäre. Ehemalige hohe SS-Angehörige, die von westalliierten Militärgerichten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, wurden Mitte der 1950er bis Anfang der 1960er Jahre - aus polit. Gründen im Zuge der dt. Wiederbewaffnung - fast ausnahmslos in Freiheit gesetzt und konnten nicht mehr strafrechtl. belangt werden, während ihre Untergebenen, gegen die sie oft als Zeugen gehört wurden, in den folgenden Jahren vielfach zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden. Um wenigstens der in Abwesenheit von frz. Gerichten verurteilten Kriegsverbrecher habhaft zu werden, schlossen Frkr. und die Bundesrepublik ein 'Abkommen über die Verfolgung bestimmter Verbrechen', das allerdings von dt. Seite erst am 9.4.1975 ratifiziert wurde (der Vorsitzende des entspr. Ausschusses im Bundestag war im Krieg in Paris tätig gewesen).
( DirectDownloads ) Kalenderblätter druckfertig aufbereitet für Schmuckblätter zum Selbstdrucken im Word DOC6/RTF Format, je Euro 5 über Click&BuyJAN | FEB | MÄRZ APRIL | MAI | JUNI JULI | AUG | SEPT OKT | NOV | DEZ
Das Geschenk für jeden Anlass, nicht nur bei 'runden' Jubiläen Andere Einzeltage oder Zahlungsarten bitte HIER bestellen