Oradour-sur-Glane, frz. Ortschaft 22 km nordwestl. Limoges im Limousin. Das bis dahin vom Krieg kaum berührte O. wurde am 10.6.1944 gegen 14 Uhr von der 3. Kompanie des I. Bataillons des Regiments 'Der Führer' der 2. SS-Pz.div. 'Das Reich' besetzt, die schon kurz zuvor mit dem Massaker von Tulle Furcht und Schrecken verbreitet hatte. Die Einwohner von O. wurden angebl. zur Feststellung der Personalien zusammengetrieben, die Männer von den Frauen und Kindern getrennt. Während einige SS-Leute die Männer in Scheunen und Häusern erschossen, schlossen andere die etwa 500 Frauen und Kinder in der Kirche ein, zündeten das Gebäude an und feuerten auf jeden, der zu fliehen versuchte. Anschließend zogen die Soldaten plündernd durch O., legten an allen Häusern Feuer und verließen den Ort gegen Abend. 642 Menschen, von denen sich nur noch 52 identifizieren ließen, waren ihnen zum Opfer gefallen, nur 36 hatten entkommen können. Offiz. wurde das Massaker von dt. Seite als Präventivmaßnahme gegen angebl. Waffenlager der Résistance und als Repressalie für heimtück. Partisanenangriffe auf die an die Invasionsfront marschierende Div. ausgegeben. Hitler verhinderte eine gerichtl. Verfolgung, die auch durch den schnellen alliierten Vormarsch und den Untergang der 3. Kompanie in der Normandie zunächst unmögl. war. Auch nach dem Krieg wurden nur einige der Verantwortl. gefunden und abgeurteilt: Der Chef des Verbindungsstabs in Limoges, Gen. von Borodowsky, wurde von der frz. 1. Armee festgenommen und bei einem Fluchtversuch erschossen; die Briten verweigerten die Auslieferung des Div.-Kommandeurs, SS-Gen. Lammerding. 21 ehemalige Angehörige der SS-Einheit mußten sich schließl. 1953 vor einem Militärtribunal in Bordeaux nach einer eigens erlassenen Lex O., die bereits die Zugehörigkeit zu einer an Kriegsverbrechen beteiligten Einheit unter Strafe stellte, verantworten. Es handelte sich um 7 dt. Soldaten und 14 Elsässer, die das Gericht vor erhebl. Probleme stellten, da nur 2 der elsäss. Angeklagten freiwillig zur Waffen-SS gegangen waren. 2 Todesurteile, 18 Haftstrafen und 1 Freispruch waren schließl. ein Kompromiß, mit dem niemand zufrieden war. Der Bürgermeister von O. schickte empört über die Milde das Kreuz der Ehrenlegion zurück, die frz. Nat.versammlung verkündete umgehend eine Amnestie für die frz. (elsäss.) Verurteilten. Ein letztes Nachspiel gab es 1983 in Ost-Berlin, wo ein Zugführer der 3. Kompanie, Heinz Barth, zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Die Ruinen von O. blieben nach dem Krieg als Mahnmal stehen, der Ort wurde in der Nähe neu aufgebaut.
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