Oberkommando der Wehrmacht 2, das in Berlin-Dahlem residierende OKW mußte bei Vordringen der Roten Armee im April 1945 ausweichen und wurde am 15.4. geteilt in den Führungsstab B (Süd), der am 24.4.1945 im Raum Berchtesgaden eintraf und am nächsten Tag nach alliierten Luftangriffen an den Königssee verlegte, und in den Führungsstab A (Nord), der nach mehreren Stationen seit 3.5. in Flensburg-Mürwik bis zur Verhaftung der Reg. Dönitz (23.5.) amtierte. Im Nürnberger Prozeß u.a. wegen Weitergabe des Kommissarbefehls und des Kugel-Erlasses angeklagt, unterblieb eine Verurteilung, weil das Gericht den Organisationscharakter verneinte und zur Ahndung der Verbrechen des OKW die Aburteilung der einzelnen Mitglieder empfahl.
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