Oberkommando der Wehrmacht (OKW), am 4.2.1938 aus dem Wehrmachtamt im Reichkriegsmin. hervorgegangene oberste Kommando- und Verwaltungsbehörde der dt. Streitkräfte. Nach der Entlassung von Kriegsmin. v. Blomberg und dem Rücktritt von Heeres-OB v. Fritsch hatte Hitler den Oberbefehl über die Wehrmacht selbst übernommen, das OKW diente ihm als Arbeitsstab. Es nahm die Geschäfte des bisherigen Reichskriegsmin. wahr, Chef wurde Gen.oberst Keitel, der im Rang den Reichsmin. gleichgestellt war und bis Kriegsende auf seinem Posten blieb. Das OKW sollte nach Hitlers Weisungen 'im Frieden die einheitl. Vorbereitung der Reichsverteidigung auf allen Gebieten' sicherstellen (RGBl. 1938, I, S. 111). Es war in 4 Ämter gegliedert: Wehrmachtführungsamt unter Jodl (1940Wehrmachtführungsstab) als militär. Stabsabt. Hitlers, Amt Auslandsnachrichten und Abwehr unter Canaris (bis Febr. 1944), Allg. Wehrmachtamt und Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt. Das OKW arbeitete Hitlers Weisungen für die Kriegführung aus und gab seine Befehle an die Teilstreitkräfte weiter, ohne allerdings direkte Kommandoberechtigung über sie zu haben. Es kontrollierte nur die militär. Planungen der Wehrmachtteile auf die Befolgung der allg. Richtlinien Hitlers hin. Dem Chef OKW unterstanden außerdem das Reichskriegsgericht, das Reichsfürsorge- und Versorgungsgericht sowie der sog. Sonderstab W.
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