Oberkommando der Kriegsmarine (OKM), oberste Verwaltungs- und Kommandobehörde der dt. Kriegsmarine, am 1.6.1935 nach dem neuen Wehrgesetz (21.5.1935) aus der Marineleitung hervorgegangen, 1937 verbunden mit der Seekriegsleitung, nach Kriegsausbruch im Nov. 1939 und erneut im April/Mai 1944 umorganisiert; OB der Kriegsmarine: bis 30.1.1943Raeder, bis 1.5.1945Dönitz, bis Kriegsende und dann bis zur Verhaftung der Reg. Dönitz am 23.5.1945 v. Friedeburg, anschließend bis 22.6.1945Warzecha mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. Das OKM umfaßte 1939 die drei Bereiche: 1. Chef des Stabes der Seekriegsleitung mit der Operationsabt., Marinekommandoamt und weiteren Untergliederungen; 2. Stab des OB mit den Abt. Haushalt, Schiffsmaschinen Betrieb, Medizinalwesen, Kriegswissenschaft, zuständig für die Marineattachés; 3. direkt dem OB unterstellte Abt. wie Personalamt, Allg. Marineamt, Waffenamt, Kriegsschiffbau, Wehramt und Verwaltungsamt.
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