Luftschutz, allg. Gesamtheit der Maßnahmen zum Schutz vor Luftangriffen im Kampfgelände oder im Heimatkriegsgebiet. Der L. im Feld umfaßte die von der Luftwaffe wahrgenommene Fern- und die durch Flak oder andere Mittel der Luftabwehr (Tarnung, Vernebelung u.a.) zu leistende Nahverteidigung. L. im eigentl. Sinne aber war der Schutz der Zivilbevölkerung vor Bombern und Tieffliegern. Im Dt. Reich wurde dazu gleich nach Hitlers Machtübernahme am 29.4.1933 der Reichs-L.bund (RLB) gegründet, der dem Reichsmin. für die Luftfahrt und OB der Luftwaffe unterstand und 1944 von der NSDAP übernommen wurde. Er bildete die L.warte aus, die wiederum die sog. L.-Gemeinschaften in einzelnen Häusern oder Häuserblocks führten. Mit L.-Gesetz vom 26.5.1935 wurde eine L.-Pflicht eingeführt, die eine Dienstpflicht (Fliegeralarm, Verdunklung, Brandbekämpfung, Erste Hilfe, Räumarbeiten u.a.) und eine Sachleistungspflicht (Bau von L.-Räumen, Bereitstellung von Gerät u.a.) vorsah. Bei Kriegsbeginn verfügte der RLB über 13,5 Mio. Mitglieder, 820,000 Amtsträger und 28,000 L.-Lehrer in 3,800 L.-Schulen, zu deren Lehrgängen jeder verpflichtet werden konnte. Besondere Aufgaben waren dem betriebl. L. (Werk-L.) zugewiesen, der der Reichsgruppe Industrie unterstellt war (Bahn und Post organisierten einen eigenen L.). Kernstück des L. war der sog. Selbstschutz, der unter Leitung des L.wartes Hausfeuerwehr, Laienhelfer und Melder einsetzte. In regelmäßigen 'Vollübungen' wurde aufeinander abgestimmtes Handeln trainiert. Damit sollte erreicht werden, daß behördl. Kräfte nur bei übergeordnetem Notstand eingesetzt werden mußte. Zum Selbstschutz gehörte daher die Bereithaltung von Volksgasmasken, L.-Gepäck, Hausapotheke (Verbandsmaterial, Vaseline, Schienen, Natron, Baldrian, Tücher u.a.), Verdunklungsvorrichtungen, Löschgeräten (Feuerpatschen, Schaufeln, Äxte, Wassereimer u.a.) sowie eines L.-Raums (meist in den Kellern), der mit einem Vorraum als Gasschleuse ausgerüstet sein sollte, falls chem. Kampfstoffe vom Gegner eingesetzt würden. Der Schutzraum mußte ausreichend sein für alle Mitglieder einer (oder mehrerer) L.-Gemeinschaft(en) und über entspr. sanitäre Anlagen verfügen, seine Lage war an den Häuserwänden deutl. und genau zu bezeichnen. - Der alliierte Luftkrieg zeigte nach 1942 den begrenzten Wert selbst bester L.-Vorsorge im modernen Krieg, zahlr. L.-Helfer wurden Opfer ihres Dienstes, die Schutzräume nicht selten zu Fallen in den Feuerstürmen, die die dt. Großstädte verheerten. Besseren Schutz boten die zu spät und nicht in ausreichender Zahl errichteten öffentl. L.-Bunker mit oft mächtigen Fakstellungen auf den Dächern. Sie waren zuweilen so stabil, daß sie bis heute nicht ohne Gefahr für die Umgebung beseitigt werden konnten.
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