Laconia-Befehl, Weisung des Befehlshabers der U-Boote Dönitz vom 17.9.1942, die das Bergen von Schiffbrüchigen von versenkten Schiffen untersagte, da es für die U-Boote zu riskant geworden war. Anlaß und Name des L. bezogen sich auf die Versenkung des brit. Truppentransporters Laconia nordöstl. Ascension im S-Atlantik am 12.9. durch U 156 (Korvettenkapitän Hartenstein), das sofort nach Vernichtung des Schiffes, das 1,800 italien. Kriegsgefangene an Bord hatte, mit den Rettungsarbeiten begann und in offenem Funkspruch um internat. Unterstützung bat. Zwei dt. und ein italien. U-Boot kamen am 15. und 16.9. zur Hilfe, frz. Schiffe liefen aus westafrikan. Häfen aus. Auch brit. Einheiten kamen heran, erbaten aber US-Luftsicherung. Die amerikan. Stellen hatten den dt. Funkspruch nur verstümmelt aufgefangen und gaben daher Feuerbefehl gegen die U-Boote, die bereits zahlr. Schiffbrüchige aufgenommen oder in Booten im Schlepp hatten. Ein amerikan. Liberator-Bomber griff trotz der Rotkreuzflagge auf U 156 mehrfach an, so daß Hartenstein die Rettungsarbeiten einstellen mußte, auch U 506 mit 142 Geretteten wurde am 17.9. angegriffen, so daß insges. nur 1,083 Überlebende den mittlerweile eingetroffenen frz. Schiffen übergeben werden konnten. Der von Dönitz zur Vermeidung ähnl. Gefahren für seine Boote erlassene L. wurde im Nürnberger Prozeß gegen ihn verwendet, obwohl das Gericht der Anklage nicht folgte, die im L. eine Anstiftung zu 'vorsätzl.' Tötung von Schiffbrüchigen sah.
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