Kriegssachschädenverordnung, am 30.11.1940 erlassene Regelung zum Ausgleich von Schäden durch Kriegseinwirkung, v.a. durch Luftangriffe. Gebunden an die 'volkswirtschaftl. Notwendigkeiten und Möglichkeiten', verlor die K. mit wachsender Kriegsdauer jeden Sinn, da die meisten auf ihrer Grundlage in Gang gesetzten 'Kriegsausgleichsverfahren' mit dem Hinweis darauf ergebnislos endeten. Juden durften keine Entschädigung nach der K. beantragen.
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