Kommissarbefehl (offiz. Richtlinien für die Behandlung polit. Kommissare), Anordnung Hitlers zur Liquidierung gefangener Kommissare der Roten Armee, kurz vor Beginn des Rußlandfeldzugs herausgegeben. Nach dem K. sollten polit. Kommissare 'jeder Art und Stellung' noch auf dem Gefechtsfeld 'erledigt' werden, im rückwärtigen Gebiet ergriffene waren dem SD zu übergeben. Die Richtlinien wurden am 6.6.1941 an die OB der 3 Wehrmachtteile übersandt, die für eine Verteilung bis zu den OB der Armeen bzw. Luftflotten sorgen sollten, von dort war mündl. Weitergabe vorgesehen. Nahezu ein Jahr lang blieb der völkerrechtswidrige K. in Kraft, obwohl sich sofort die Proteste der Truppe beim OKH dagegen häuften. Erst im Mai 1942 wurde der Befehl versuchsweise außer Kraft gesetzt und nicht erneuert.
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