Fliegerlynchjustiz, Übergriffe dt. Zivilisten an abgesprungenen alliierten Piloten, die als 'Terrorflieger' galten. Zunächst bemühte sich die dt. Polizei, die F. einzudämmen, sie wurde aber im Aug. 1943 von Himmler angewiesen, sich nicht in Auseinandersetzungen zw. 'dt. Volksgenossen' und feindl. Fliegern einzumischen. Ein Befehlsentwurf des Wehrmachtführungsstabs vom Juni 1944 stufte dann u.a. Bordwaffenangriffe auf Zivilisten, Personenzüge, Krankenhäuser u.a. als Terrorhandlungen ein, die eine F. rechtfertigten. Bereits gefangene Piloten im Fliegeraufnahmelager Oberursel (Taunus), die angebl. oder tatsächl. solche Handlungen begangen hatten, sollten dem SD zur 'Sonderbehandlung' (= Tötung) übergeben werden. Nach Zustimmung des Auswärtigen Amtes und des OB der Luftwaffe wurde in der Folgezeit entspr. verfahren. Nach dem Kriege wurden zahlr. Fälle von F. vor alliierten Militärgerichten verhandelt. Überführte Täter wurden durchweg zum Tod verurteilt und hingerichtet.
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