Ferntrauung, Möglichkeit zur Eheschließung in Abwesenheit (Personenstandsverordnung der Wehrmacht vom 17.10.1942). Zur F. war die Willenserklärung des Soldaten vor dem Bataillonskommandeur erforderl. sowie spätestens nach 6 Monaten die Zustimmung der Braut beim zuständigen Heimatstandesamt. In Einzelfällen, z.B. bei Schwangerschaft, wurde die F. auch noch vorgenommen, wenn der Verlobte inzw. gefallen oder vermißt war.
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