Ehrenblatt des Deutschen Heeres, am 22.7.1941 gestiftete Auszeichnung durch Namensnennung in einer Anlage des Heeres-Verordnungsblatts, zurückgehend auf eine Verfügung des Heeres-OB Brauchitsch vom 27.4.1940 über Namensnennung im Wehrmachtbericht. Mit Verordnung vom 30.1.1944 wurde als sichtbares Zeichen der Nennung im E. die E.spange für Angehörige des Heeres und der Waffen-SS geschaffen, die mindestens schon das EK I erhalten hatten. Diese Spange wurde im Knopfloch von Bluse und Rock getragen. Das E. wurde mindestens bis Febr. 1945 verliehen, insges. rd. 5,000mal. Auch die Luftwaffe schuf mit Verordnung Görings vom 5.7.1944 eine E. und eine E.spange für bereits ausgezeichnete Soldaten, deren erneute 'einmalige außergewöhnl. Tapferkeitstat' aber nicht zur Verleihung der nächsthöheren Auszeichnung ausreichte.
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