Bezugsschein, zur Rationierung (Verbrauchssteuerung), gleichmäßiger Verteilung und Vermeidung von Preissteigerungen eingeführter Berechtigungsnachweis zum Bezug bestimmter Waren, v.a. Lebensmittel und Kleidung. Im Dt. Reich wurden schon am 28.8.1939 Lebensmittelkarten eingeführt, wobei es Sonderzulagen für stillende Mütter, Kranke, Schwer- und Nachtarbeiter gab. Hinzu kamen Gaststätten- und Reisemarken; der Handel erhielt eigene B. zur Ergänzung seines Sortiments. Als B. für 'Spinnstoffwaren' wurde am 14.11.1939 die Reichskleiderkarte eingeführt, für bestimmte Textilien wie Berufskleidung, Gardinen oder Bettwäsche gab es jedoch gesonderte B. Die Rationierung anderer Waren wie Kohle, Fisch oder Wild erfolgte über sog. Kundenlisten. Im Verlauf des Krieges wurde für immer mehr Produkte die B.-Pflicht eingeführt.
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