Betriebsschließungen, im Dt. Reich seit Kriegsbeginn Maßnahme zur Kräftekonzentration und Bevölkerungsmobilisierung, v.a. im 'Totalen Krieg' seit 1943. Es ging bei den B. darum, 'unmittelbar oder mittelbar' Arbeitskräfte für die Reichsverteidigung freizusetzen. Alle Betriebe, die nicht für die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder für kriegswichtige Aufgaben erforderl. waren, sollten geschlossen werden. Betroffen hiervon waren v.a. Kleinsthandel und -handwerk sowie das Luxus- und Gastronomiegewerbe. Die mit der Durchführung der B. befaßten Behörden (Gauleitungen und berufsständ. Organisationen) hatten erhebl. Ermessensspielraum, so daß es vielfach zu Unterlaufungen der Bestimmungen und zu Ungerechtigkeiten kam. Es stellten sich zudem Versorgungsengpässe (v.a. in den 'Luftnotgebieten') und Probleme bei der Arbeitskräfteumsetzung (vorübergehende Arbeitslosigkeit) ein. Während die betroffenen oder bedrohten kleinen Selbständigen sozialen Abstieg befürchteten, sahen die berufsständ. Vertretungen in den B. zumindest anfangs eine Chance zur 'notwendigen Bereinigung' und zur Verbesserung der Ertragslage der verbleibenden (leistungsfähigeren) Unternehmen. Der quantitative Erfolg der insges. ambivalent einzuschätzenden Maßnahmen war begrenzt (Freisetzung von rd. 150,000 Arbeitskräften).
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