Alliierter Kontrollrat (Control Council), 1945-48 oberstes Reg.organ der vier Besatzungsmächte für Deutschland, errichtet nach dem Zusammenbruch des Dt. Reiches gemäß Abkommen vom 14.11.1944 (Europ. Beratende Kommission) auf der Rechtsgrundlage der Junideklaration vom 5.6.1945, Mitglieder: die OBs der Besatzungstruppen, der Vorsitz wechselte monatl., Organ: 'Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland'. - Der A., der erstmals während der Potsdamer Konferenz am 30.7. im Gebäude des Berliner Kammergerichts im amerikan. Sektor zusammentrat, sollte alle Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen regeln, eine einheitl. Politik der Besatzungsmächte sicherstellen, die dt. Zentralverwaltung überwachen und die Verwaltung von Berlin wahrnehmen. Die laufenden Geschäfte erledigte ein ständiger Koordinierungsausschuß, der in parität. besetzte Abt. gegliedert war, die wiederum Fachkommissionen bildeten (Ende 1945 über 170). Vornehml. ging es bei ihrer Arbeit um die Beseitigung von nat.-soz. Gesetzen und Vorschriften sowie um die Umsetzung der Beschlüsse von Jalta und der Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens. Wegen der Unvereinbarkeit der angloamerikan. mit der sowjet., z.T. auch mit der frz. Besatzungspolitik konnte in vielen Fragen die vorgeschriebene Einstimmigkeit nicht erzielt werden. Als die USA die Westsektoren Berlins in ihr europ. Aufbauprogramm (ERP, volkstüml. Marshall-Plan) einbezogen, kam es auf der Sitzung vom 20.3.1948 zum Eklat: Die sowjet. Delegation verließ den A., der damit ohne formale Auflösung fakt. alle Funktionen verlor.
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