Das Zweite VatikanischeKonzil (Vaticanum II), welches von der katholischen Kirche als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird, fand vom 11. Oktober1962 bis zum 8. Dezember1965 statt. Es wurde von Papst Johannes XXIII. einberufen und nach dessen Tod 1963 durch Papst Paul VI. fortgesetzt und beendet. Es plädierte für Religionsfreiheit und verstärkten Dialog mit Andersgläubigen.
Das Zweite Vatikanische Konzil wurde als so genanntes pastorales Konzil einberufen, um zu betonen, dass es keine neuen Dogmen verkündete und keine ausdrücklichen Lehrverurteilungen vornahm. Ein lehrmäßiger Aspekt seiner Aussagen ist dadurch jedoch nicht ausgeschlossen, sondern wird vorausgesetzt.
Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche; 28. Oktober1965
Presbyterorum ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester; 7. Dezember1965
Gravissimum educationis: Erklärung über die christliche Erziehung; 7. Dezember1965
Ad gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche; 7. Dezember1965
Dignitatis humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit; 7. Dezember1965
Gaudium et spes: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute; 7. Dezember1965
Diese Dokumente behandeln insbesondere die praktische Umsetzung des katholischen Glaubens in unterschiedlichsten Bereichen:
Riten: Beispielsweise wurde durch die Liturgiereform (auf Basis der Konstitution über die Heilige Liturgie) die lateinische Sprache als vorherrschende Liturgie-Sprache verdrängt. Diese Entwicklung ist jedoch über die ursprüngliche Intention des Konzils hinausgegangen, das in SC 36 feststellte: "Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht." Nicht Abschaffung des Lateins als Kirchensprache war das Ziel des 2. Vatikanischen Konzils, sondern die Möglichkeit, "ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen" (ebd.).
Verhältnis zu anderen Religionen. Eine weitere Entwicklung seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betrifft das Verhältnis der Katholischen Kirche gegenüber anderen Religionen. Während sich die Katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil als alleinig wahre Kirche betrachtete, wird diese Sichtweise mit Berufung auf den "Geist des Konzils" von manchen Theologen relativiert. Diese Interpretation ist abgestützt von den Dokumenten Unitatis redintegratio (andere Konfessionen des Christentums) und Nostra aetate (andere Religionen). Im "Dekret über die Religionsfreiheit" (Dignitatis humanae) heißt es daneben: "Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten." (DH 1)
Verhältnis des Einzelnen zur Katholischen Kirche. Das Konzil gesteht dem Einzelnen das Recht auf seinen Glauben auch dann zu, wenn dieser dem Katholischen Glauben widerspricht: "So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen" (DH I)
Verhältnis der Kirche zum Staat. Das Konzil gibt den Anspruch der Katholischen Kirche auf, dass die Öffentlichkeit und alle staatlichen Gliederungen nach katholischen Grundsätzen handeln müssen.
Verlauf
Das Konzil wurde am 11. Oktober1962 begonnen. An diesem Tag hielt Papst Johannes XXIII. eine Rede. Es folgen insgesamt (mindestens ?) 4 Sitzungsperioden.
Verbindlichkeit
Während in der Vorbereitungsphase noch klar zwischen rein pastoralen Dokumenten, disziplinären Dekreten und dogmatischen Konstitutionen unterschieden wurde, ging diese Unterscheidung im Verlauf des Konzils im Bewußtsein vieler verloren. Das Konzil verzichtete darauf, Dogmen zu verkünden. Die Dokumente des Konzils haben somit keinen dogmatischen Status, sie sind - soweit sie die Lehre betreffen - jedoch verbindlich entsprechend der vom Konzil selbst kundgetanen Auffassung und Absicht. Aus diesem Grund wurde das gesamte Konzil als pastoral bezeichnet.
Teilnehmer
Bekannte Teilnehmer waren beispielsweise:
Augustin Bea, Präsident des Sekretariats für die Förderung der Einheit der Christen
Michael Browne, Leitungsfunktion bei der Erarbeitung diverser Schemata.
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