Ein Zuhälter ist ein Mann oder eine Frau, der bzw. die von der Prostitution einer oder mehreren Frauen (oder Männern) lebt und die Betroffenen dabei ausbeutet.
Meistens gaukelt der Zuhälter einer unerfahrenen jungen Frau (oder einem homosexuellen jungen Mann) zunächst Liebe vor und geht zum Schein sogar eine Partnerschaft mit seinem Opfer ein.
Bevorzugt werden junge Menschen ausgesucht, die psychisch labil sind oder sich in einer Notsituation befinden und die sich der Zuhälter - als vermeintlicher "Retter" in der Not - hörig oder auf andere Weise von ihm abhängig macht. Als "Liebesbeweis" fordert er dann von seinem "Partner", sich Dritten sexuell zur Verfügung zu stellen. Gar nicht selten wird körperliche oder psychische Gewalt angewendet, um unwillige Opfer zur Prostitution zu zwingen.
Weibliche Zuhälter/Bordellchefinnen sind oft selbst ehemalige Prostituierte.
Zuhälterei ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz dann eine Straftat, wenn der Tatbestand der Ausbeutung und der Ausnutzung einer Person, welche der Prostitution nachgeht, feststeht.
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