Der Zollernalbkreis hat hauptsächlich Anteil an der Schwäbischen Alb sowie dem Albvorland. Im Kreisgebiet liegt der zweithöchste Berg der Schwäbischen Alb, der Plettenberg (1.005 m). Im Südosten reicht das Kreisgebiet fast bis an die Donau.
Verkehr
Das Kreisgebiet wird von keiner Bundesautobahn berührt. Die Autobahn A 81Stuttgart - Singen führt jedoch nur wenige Kilometer westlich des Kreises vorbei. Das Kreisgebiet wird nur durch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erschlossen. Die wichtigsten Bundesstraßen sind die B27 Stuttgart - Villingen-Schwenningen und die B 32Rottweil - Sigmaringen.
Geschichte
Der Zollernalbkreis wurde durch die Kreisreform zum 1. Januar1973 durch Vereinigung der Landkreise Balingen und Hechingen sowie von 2 Gemeinden des Landkreises Stockach gebildet. Das Kreisgebiet war bis 1800 auf zahlreiche Herrschaften aufgeteilt. Danach gehörte es überwiegend zu Württemberg und zu den Fürstentümern Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die 1850 zu Preußen kamen. Balingen war württembergisch, Hechingen und Sigmaringen waren hohenzollerisch.
Der Altkreis Balingen ging 1938 im wesentlichen aus dem alten gleichnamigen Oberamt hervor, das 1806 nach dem Übergang an das Königreich Württemberg errichtet worden war. Im Laufe der Geschichte wurde dieses mehrmals verändert und 1938 wurden dem Landkreis Balingen Orte der aufgelösten Oberämter Sulz, Spaichingen und Rottweil zugeordnet.
Der Altkreis Hechingen war 1925 aus den hohenzollerisch-preußischen Oberämtern Hechingen und Haigerloch sowie einigen Orten des Oberamtes Gammertingen gebildet worden. Auch die Oberämter Hechingen und Haigerloch veränderten im Laufe der Geschichte ihre Grenzen mehrmals (u.a. 1854 Aufhebung der Oberämter Glatt und Straßberg).
Nach Abschluss der Gemeindereform umfasst der Zollernalbkreis noch 25 Gemeinden, darunter 9 Städte und hiervon wiederum 2 "Große Kreisstädte" (Albstadt und Balingen). Größte Stadt des Kreises ist Albstadt, kleinste Gemeinde ist Dautmergen.
Politik
Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Der Kreistag wird von den Wahlberechtigten im Landkreis auf 5 Jahre gewählt. Dieses Gremium wählt den Landrat für eine Amtszeit von 8 Jahren. Dieser ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.
Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.
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