Als Zoll (Pl.: Zölle, abgeleitet aus dem spätlateinischen, gleichbedeutenden teloneum) bezeichnet man eine Abgabe, die beim körperlichen Verbringen einer Ware über eine Zollgrenze entsteht. Frühere Formen: Brückenzoll, Straßenzoll (Maut), etc. Die entsprechende Berufsbezeichnung lautet Zöllner.
Durch den Zollabbau ist der Einnahmezweck (Fiskalzoll) immer mehr in den Hintergrund getreten. Im Vordergrund steht heute die Funktion des Zolls als Ausgleich von Preisunterschieden (Wirtschaftszoll) oder zum Schutz ausgewählter inländischer Wirtschaftszweige (Schutzzoll). Auf Friedrich List zurück geht der Gedanke des Erziehungszolls, dem zu Folge neue Industrien eines Landes durch einen Zoll geschützt werden sollen, wobei der Zoll in dem Maße abgebaut werden soll, wie die Industrien an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen.
Im Zuge der Globalisierung verlieren Zölle generell an Bedeutung. Als Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme können auch Strafzölle (Retorsionszölle) erhoben werden.
Nicht zu verwechseln ist der Zoll mit der noch immer zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer.
Man kann weiterhin zwischen Einfuhr-, Durchfuhr- (oder Transit-) und Ausfuhrzöllen unterscheiden. Die Einfuhrzöllen sind dabei von der größten Bedeutung. Einige Entwicklungsländer generieren allerdings mit Ausfuhrzöllen einen großen Teil Ihrer Staatseinnahmen.
Weiterhin gibt es die Unterscheidung nach der Bemessungsgrundlage. Spezifische Zölle werden pro Einheit eines Gutes erhoben, Wertzölle sind ein Prozentsatz vom Preis des Gutes.
Diese Zölle werden erhoben um inländische Produzenten vor ausländischen Konkurrenten zu schützen. Ist dieser nur temporär angelegt spricht man von einem Erziehungszoll. Der Begriff des Erziehungszolls geht auf Friedrich List zurück. Dieser soll inländischen Unternehmungen die Möglichkeit geben ihre Produktion an Weltmarktstandards anzupassen.
Die Idee es Erziehungszolls sind weitgehend anerkannt, allerdings ergeben sich in der praktischen Anwendung erhebliche Probleme. So kann nicht vorhergesagt werden ob eine Industrie einen Schutzzoll benötig und nach einer "Schonzeit" wirklich auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig sein wird. Auch haben Unternehmer in den meisten Ländern Einfluß auf die Politik und werden so stets bemüht sein einen solchen Zoll führe ihre Produkte zu erhalten. Weiterhin besteht die Gefahr, dass er nach einer gewissen Zeit nicht abgebaut wird, da die Unternehmen den Schutz des Zolles für den Binnenmarkt in Anspruch nehmen wollen.
Ein solcher Zoll kann volkswirtschaftlich auch nur als Wohlfahrtssteigernd angesehen werden, wenn der Wohlfahrtsverlust durch die Einführung des Zolls nach Wegfall des Zolls überkompensiert wird.
EU
Für die Weiterverarbeitung, Veredelung und beim Import von Waren mit anschließendem Export außerhalb der EU dienen die Freihäfen in Emden seit 1751, Bremerhaven (1827), Bremen und Hamburg (1888), Cuxhaven und Kiel. Seit Gründung der EU sind Freihäfen auch in den Binnenhäfen Deggendorf und Duisburg (1990) eingerichtet. Einfuhrzoll fällt erst bei Verbringung der Waren aus dem Freihafen in die Gemeinschaft an. Für die Lagerung von Waren können außerdem Zollager dienen, hier ist die Entrichtung der Zölle für die Lagerzeit ausgesetzt. In Österreich wurden als Binnenland Freilager und Freizonen (früher Zollfreilager) errichtet. Diese sind meist im Rahmen von Donauhäfen, wie Linz, Krems oder Wien, Flughäfen aber auch bei Warenlagern von Speditionen und anderen einschlägigen Firmen situiert.
In Deutschland - wie in allen anderen EU-Staaten - stehen die Einnahmen der EU zu, die auch die Gesetzgebungshoheit in Zollsachen hat. Zuständig für die Verwaltung der Zölle sind dagegen die Mitgliedstaaten - in Deutschland die Bundeszollverwaltung, in Österreich das Finanzministerium. Zölle sind eine der ganz wenigen eigenen Einnahmequellen der EU, die sich ansonsten fast ausschließlich aus Geldtransfers von den Mitgliedstaaten finanziert.
Geschichte
Zölle existieren schon sehr lange, im Mittelalter wurden sie sehr oft in Form von Geleitzöllen erhoben, wobei der Kaiser immer mehr Hoheitsrechte an Territorialherren (und damit die einzelnen Städte) verlor. Im Zeitalter des Merkantilismus wurden Zölle gezielt als wirtschaftspolitische Maßnahme zum Schutz der Zahlungsbilanz und der inländischen Produzenten eingesetzt. Prohibitivzölle sollten überhaupt die Einfuhr ausländischer Produkte unterbinden, Erziehungszölle den Aufbau der eigenen Industrie fördern und Schutzzölle diese vor den (billiger produzierenden) ausländischen Konkurrenten schützen.
Seit 1947 wurden die Zölle weltweit im Rahmen des GATT deutlich abgebaut. Man unterscheidet zwischen Einfuhr- und Ausfuhrzöllen. Von Bedeutung sind in der EU heute nur noch Einfuhrzölle aus Nicht-EU-Ländern.
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