Die Zivilgemeinde ist eine im Kanton Zürich in der Schweiz im 19. Jahrhundert häufige, nun aber aussterbende Gemeindeart. 2004 gab es im Kanton Zürich noch 20 Zivilgemeinden. Mehrheitlich befinden sich die Zivilgemeinden in der ländlich geprägten, nördlichen Kantonshälfte.
Bei den Zivilgemeinden handelt es sich um die historischen Dorfgemeinschaften, die eine jahrhundertealte Tradition haben. Einige von ihnen entstanden als Rechtsnachfolgerinnen der alten, vor der Helvetik entstandenen Dorfgemeinden. Sie wurden schon vor der Proklamation der Helvetischen Republik als Zivilgemeinden bezeichnet. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden zahlreiche Neugründungen vorgenommen, so dass man im Jahre 1855 einen Höchststand von 309 Körperschaften mit Zivilgemeindestatus registrierte. 1894 gab es noch 294 Zivilgemeinden, 1960 noch deren 41. Heute ist der Bestand auf 20 Körperschaften geschrumpft.
Kompetenzen und Aufgaben
Wie alle übrigen Gemeinden sind auch die Zivilgemeinden der Aufsicht des Bezirksrates sowie des Regierungsrates unterstellt und damit öffentlichrechtlich organisiert. Die Zivilgemeinden haben aber keinen Anspruch auf Zahlungen aus dem Finanzausgleich, sie müssen selbst für ihren Unterhalt aufkommen, beispielsweise über Gebühren und Erträge aus den ihnen verbliebenen Aufgaben wie der Elektrizitäts- und der Wasserversorgung oder dem Flurweg-Unterhalt. Steuern dürfen sie keine erheben.
Neue Verfassung des Kantons Zürich
In der Diskussion der neuen Verfassung wurde die Zivilgemeinde als alter Zopf bezeichnet, den es abzuschneiden gelte. Die Zivilgemeinden sind allerdings anderer Ansicht und verteidigen ihre Existenz unter anderem mit dem Argument, sie seien so effizient wie sonst kaum eine Körperschaft.
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