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Zivildienst

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Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes den Kriegsdienstverweigerer (Zivis) leisten.


Inhaltsverzeichnis


1 Regelung in Deutschland

  1.1 Aktuell

2 Regelung in Österreich

3 Regelung in der Schweiz

4 Kritik am Zivildienst

5 Weblinks


Regelung in Deutschland

In Deutschland werden die gesetzlichen Bedingungen durch das Zivildienstgesetz (ZDG) geregelt. Die Verwaltung des Zivildienstes geschieht durch das Bundesamt für den Zivildienst (BaZ).


Durch einige Änderungen im Jahr 2003 wurden Zivildienstleistende für die Dienststellen (also Krankenhäuser, Altenheim, etc.) teurer. Die Beteiligung der Dienststelle am Sold des Zivis stieg von 30% auf 50%. Dies sollte im Haushalt des Bundesministeriums zu Einsparungen führen, verursachte aber auch einen inoffiziellen Einstellungsstop bei den Dienststellen. Die fast gleichzeitige Änderung der Einberufungskriterien (mehr Untaugliche und Wehrdienstausnahmen) seitens der Bundeswehr könnten Mitte/Ende 2003 zu weniger Verweigerern führen.


Aktuell

Im Vorschlag der Kommission "Impulse für die Zivilgesellschaft - Perspektiven für Freiwilligendienste und Zivildienst in Deutschland" (siehe Weblinks) vom 15. Januar 2004 an Familienministerin Renate Schmidt, wird empfohlen, die Dauer des Zivildienstes der derzeitigen Dauer des Wehrdienstes anzugleichen (also neun Monate).


Diese Empfehlung ist am 1. Juli 2004 vom Bundestag per Gesetz verabschiedet worden: Der Zivildienst wird ab dem 1. Oktober 2004 nur noch neun statt bisher zehn Monate dauern. Die Dauer des Dienstes wird damit der des Wehrdienstes angeglichen. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die Heranziehung zum Zivil-/Wehrdienst vom 25. auf das 23. Lebensjahr herabgesetzt.


Der Umstand, dass sich der Kommissionsbericht außerdem mit den Auswirkungen einer eventuellen Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht befasst, hat zudem eine generelle Diskussion um den Fortbestand von Zwangsdiensten in Deutschland bewirkt. Mit einer möglichen Abschaffung des Zivildienstes wird jedoch nicht vor dem Jahr 2010 gerechnet; eine politische Entscheidung dieshinsichtlich soll allerdings noch während der aktuellen Legislaturperiode getroffen werden. Der Verlauf dieser gesamtgesellschaftlichen Diskussion ist jedoch noch offen und die politischen Auswirkungen sind noch nicht absehbar.


Regelung in Österreich

In Österreich kann der Wehrdienst seit 1975 aus Gewissensgründen verweigert werden. Werden diese Gewissensgründe anerkannt, ist ein Zivildienst abzuleisten. Zuvor hatten Personen, die die Anwendung von Gewalt ablehnten lediglich die Möglichkeit, ihren Präsenzdienst ohne Waffe zu leisten.


Bis zu der Novelle des Zivildienstgesetzes 1991 mussten Wehrdienstverweigerer ihre Gewissensvorbehalte vor einer Kommission glaubwürdig begründen. Seither ist eine formelle Erklärung ausreichend, um zum Zivildienst zugelassen zu werden. Ursprünglich dauerte der Zivildienst wie der Grundwehrdienst 8 Monate. Nachdem mit der Abschaffung der Gewissensprüfung die Anzahl der Zivildienstleistenden stark anstieg, wurde der Zivildienst ab 1992 in Schritten zuerst auf 10 Monate, dann auf 11 Monate und ab 1997 auf 12 Monate (mit 2 Wochen Urlaubsanspruch) verlängert.


Auf Empfehlungen der Bundesheerreformkommission (2004) soll der Wehrdienst verkürzt werden. Die Dauer des Zivildienstes soll ebenfalls adäquat angepasst werden.


Regelung in der Schweiz

In der Schweiz sieht die Verfassung seit 1992 einen zivilen Ersatzdienst anstelle der Militärdienstleistung vor. 1996 wurde das dazugehörige Zivildienstgesetz in Kraft gesetzt. Bis dahin saßen jedes Jahr mehrere Hundert Militärdienstverweigerer mehrmonatige Gefängnisstrafen ab.


Um Zivildienst leisten zu können, müssen Wehrpflichtige ein schriftliches Gesuch mit ausführlicher Begründung einreichen. Daraufhin erfolgt eine persönliche Anhörung vor einer zivilen Kommission. Über 80% der Gesuchsteller werden daraufhin zugelassen. Der Zivildienst dauert das 1,5fache des noch zu leistenden Militärdienstes (260 Tage), derzeit also maximal 390 Tage. Geleistet wird er schwerpunktmässig im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Umweltschutzbereich. Zudem sind Auslandseinsätze in der Entwicklungszusammenarbeit möglich.


Kritik am Zivildienst

Erstens sollen Zivildienststellen dem Gesetz nach arbeitsmarktpolitisch neutral sein.


Gleichzeitig wird aber vor allem von Sozialverbänden, also den Zivildienststellen, die Zivis beschäftigen, immer wieder beklagt, dass bei Abschaffung der Wehrpflicht, und somit des Zivildienstes, das deutsche Pflegesystem zusammenbrechen würde. Nicht nur Gesetz und Realität klaffen auseinander, sondern auch das ZDG widerspricht sich selbst, wenn es verlangt, dass Zivildienstleistende voll ausgelastet sein müssen.


Eine Studie von 1993 besagt, dass die Abschaffung das Zivildienstes volkswirtschaftlich gesehen von leichtem Vorteil sei. Praktische Erfahrungen gibt es in einigen Krankenhäusern, die ihre Zivildienststellen abgebaut haben und nicht nur die Finanzen, sondern vor allem das Betriebsklima verbessern konnten.


Der zweite Kritikpunkt ist die fehlende oder mangelhafte Ausbildung der Zivis vor allem im Pflegebereich. Ein Zivi, der in kürzester Zeit den Wechsel vom normalen Leben oder Beruf in die Alten- oder Krankenpflege machen muss, kann nicht so routiniert und exakt wie eine Fachkraft mit mehrjähriger Ausbildung sein.


Auch für Patienten, die über Monate oder Jahre gepflegt werden müssen, ist der ständige Wechsel der Zivis negativ, da keine Vertrauensbasis zwischen Pfleger und Patient geschaffen wird.


Siehe auch: Wehrdienstverweigerer, Totalverweigerer, Wehrungerechtigkeit, Anderer Dienst im Ausland.


Weblinks



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