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Zeugen Jehovas (Kritik)

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Die Zeugen Jehovas sind eine kontrovers beurteilte religiöse Gemeinschaft. In diesem Artikel wird auf einzelne Kritikpunkte eingegangen. Für die Darstellung der Lehre und Praxis siehe den Hauptartikel.


Inhaltsverzeichnis


1 Totalitäre Strukturen

2 Zeitgenössische Gegnersicht um 1950

3 Unorthodoxe Lehre

4 Widersprüche in der Lehre

5 Kindesmissbrauch

6 Verhältnis zum Staat

7 Kritische Literatur

8 Videos

9 Aktuelles

10 Weblinks


Totalitäre Strukturen

Die Zeugen Jehovas werden von einigen Religionswissenschaftlern, Sektenexperten und ehemaligen Mitgliedern als totalitäre religiöse Gruppe angesehen, da sie die Meinungs- und Entscheidungsfreiheit der Mitglieder durch organisatorische und gruppendynamische Faktoren stark eingeschränkt sehen. Folgende Gründe werden dafür genannt:


  • Die Zeugen Jehovas sähen sich als die einzig wahre christliche Religionsgemeinschaft und als einzigen Weg zur Erlösung. Diese Einstellung übe einen ziemlichen Druck auf die Mitglieder aus, da ein Ausschluss dem ewigen Tod gleichkomme. Die übrige Welt und die übrigen christlichen Konfessionen würden als von Satan beherrscht angesehen (1. Johannes 5, 19), was die Freiheit der Mitglieder, sich objektiv zu informieren, einschränke - insbesondere für Mitglieder, die von Kind auf bei den Zeugen Jehovas seien.

  • Eine starke Betonung des nahe bevorstehenden Weltendes, erzeuge einen starken Missions-, Leistungs- und Spendendruck, der wenig Zeit und Aufmerksamkeit für anderes übrig lasse.

  • Es gäbe bei den Zeugen Jehovas keine Meinungsfreiheit bezüglich der Lehre. Die genaue Auslegung der Bibel werde von der "Leitenden Körperschaft" in Brooklyn bestimmt. Zweifel an dieser Lehre würden als Rebellion gegen Gott ausgelegt. Die einzig mögliche Meinungsfreiheit bestehe darin, die Lehre abzulehnen und die Gemeinschaft zu verlassen, oder an den Aktivitäten der Gemeinschaft nicht mehr teilzunehmen. Da damit aber nach Sicht der Zeugen Jehovas der ewige Tod verbunden sei, seien die Mitglieder stark unter Druck gesetzt, die Lehre der Leitung zu akzeptieren.

  • Die Mitglieder würden angehalten, gesellschaftliche Kontakte mit Außenstehenden zu vermeiden. Kontakte würden von der Leitung nicht verboten, aber es wird im Geiste von 1. Korinther 15 gezeigt, dass solche Kontakte die geistigen Ziele (Paulus nennt die Auferstehungshoffnung) verwischen könnten.

  • In Kombination mit der großen zeitlichen Belastung durch bis zu fünfmal wöchentliche Zusammenkünfte und der ausdrücklich erwünschten Missionstätigkeit, wozu natürlich auch noch Beruf und Haushalt kommen, sei es in der Praxis stark erschwert, Beziehungen zu Außenstehenden zu pflegen, zumal viele sonst übliche Festlichkeiten, z.B. Geburtstage oder Weihnachtsfeiern bei Zeugen Jehovas als heidnisch gelten und vermieden würden.

  • Kontrolle der Information, die Mitglieder bekämen: Die Mitglieder seien angehalten, die zweiwöchentlichen Zeitschriften und weitere Wachtturm-Lektüre vollständig und genau zu studieren. Zu jedem Artikel müssten vorgegebene Fragen beantwortet werden. Jede Woche gäbe es mehrere Zusammenkünfte, auf denen diese Lektüre weiter eingeprägt werde. Jedoch hätten die gewöhnlichen Mitglieder keinerlei Einfluss auf den Inhalt der Zeitschriften. Andererseits sei Wachtturm-kritische Literatur streng verboten. Insgesamt habe die ZJ-Organisation in mancher Hinsicht mehr Ähnlichkeit mit einem Zeitschriften-Konzern, Drückerkolonnen und Multi-Level-Marketing als mit einer Kirche.

  • Da die Reinheit der Gruppe ein sehr wichtiger Faktor sei, würden die Mitglieder dazu angehalten, das Fehlverhalten anderer Mitglieder den Ältesten zu melden - dafür werde 3. Mose 5,1 zitiert. Das führe, auch wenn solche Meldungen nur selten tatsächlich gemacht würden, zu einer strengen gegenseitigen Sozialkontrolle, die in der Praxis die Handlungsfreiheit des einzelne stark einschränke. Die Reinheit der Gruppe stehe dabei als Wert über der Freiheit des einzelnen. Der Wachtturm vom 1. September 1987 schreibe, dass dabei in schweren Fällen unter Umständen gegen das Berufsgeheimnis verstoßen werden könne, da Gottes Wort mehr gelte als menschliche Gesetze, und eine schwere Sünde des anderen dessen Verhältnis zu Gott störe. Mitgliedern, die z.B. als Medizinalpersonen oder Rechtsanwälte einem Berufsgeheimnis unterstehen, würde gemäß diesem Artikel geraten, ihre Mandanten im voraus auf diese Problematik hinzuweisen, falls sie zutreffe, damit durch solche Regeln keine Gesetze verletzt würden.

  • Wer sich bei den Zeugen Jehovas nicht an die Weisungen der Leitung halte, und sich nach einer vernünftigen Zeitspanne nicht wieder auf den rechten Weg bringen lasse, gegen den werde ein internes Rechtsverfahren eingeleitet und anschließend werde er ausgeschlossen.

  • Kinder von Zeugen müssten zwar ein Alter haben, in dem sie selbst entscheiden könnten, ob sie Teil der Gemeinschaft werden möchten. Wenn sie sich aber gegen die Gemeinschaft entschieden, würden die Eltern unter Druck gesetzt, sich von den Kindern loszusagen - es gibt dokumentierte Einzelfälle, wo Kinder deshalb aus dem Haus geworfen wurden und die Eltern den Kontakt abgebrochen haben.

  • Der ständige Kontakt zu Abtrünnigen könne mit einem Ausschlussverfahren enden. Zeugen Jehovas beriefen sich dabei auf Bibeltexte wie 2. Johannes 9-11 und Titus 3, 10-11, in denen erklärt wird, dass selbst das Grüßen eines solchen verkehrt sei.


Viele der o.g. Argumente werden von "Ehemaligen" und "Abtrünnigen" vertreten, deren Aktivitäten eher auf eine Diskreditierung als auf die Präsentation neutraler Beurteilungskriterien hinauslaufen. Im täglichen Leben und Miteinander - auch und besonders mit Menschen anderer religiöser Orientierung - geben sich die meisten Zeugen Jehovas offen, tolerant und umgänglich.


Ihr Engagement im Rahmen ihrer religiösen Betätigung ist selbstgesteuert und nicht das Resultat eines "Drucks von oben".


1993 befand das Verwaltungsgericht Berlin, dass "die weitere, ungeschriebene, Verleihensvoraussetzung [für den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts] der 'Rechtstreue' bzw. der 'uneingeschränkten Achtung der Rechtsordnung' erfüllt" sei. "Anhaltspunkte dafür, dass die Beschwerdeführerin bei der Ausübung ihrer Rechtsstellung als Körperschaft im außerkirchlichen Bereich nicht die Gewähr der Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen biete oder dem Staat aktiven Widerstand leisten werde - was allein die Versagung der Verleihung von Körperschaftsrechten begründen könne -, seien nicht dargelegt und auch nicht ersichtlich. Angesichts des Umstands, dass die Beschwerdeführerin als mitgliederstarke Religionsgemeinschaft jahrzehntelang - mit Ausnahme von Verboten und Verfolgungen während der nationalsozialistischen und der kommunistischen Gewaltherrschaft - in der demokratischen Gesellschaft unbeanstandet tätig sei, müsse man davon ausgehen, dass es verfassungsfeindliche Bestrebungen und gesetzeswidrige Verhaltensweisen nicht gebe." Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte 1995 ebenfalls, dass "die ungeschriebene Voraussetzung der 'Rechtstreue'..._ ebenfalls erfüllt [sei]." Das Bundesverwaltungsgericht widmete sich dem Kriterium der Rechtstreue 1997 noch nicht, da es die Nichtteilnahme an staatlichen Wahlen bemängelte. Weiterhin erkannte es an, dass "die Gemeinschaft..._ dem Staatswesen gegenüber..._ grundsätzlich positiv eingestellt [sei]". Das Bundesverfassungsgericht bemerkte im Jahre 2000, dass "nicht jeder einzelne Verstoß gegen Recht und Gesetz die Gewähr rechtstreuen Verhaltens in Frage" stelle...._ "In ihrer auf Abgrenzung bedachten Haltung, die sich auf religiös begründete Verlautbarungen beschränkt und sich politischer Optionen enthält, übt die Beschwerdeführerin offenbar keinen spürbaren Einfluss auf Nichtmitglieder aus." Inwieweit "durch die von ihr empfohlenen Erziehungspraktiken das Wohl der Kinder beeinträchtigt oder austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festhält und damit dem staatlichen Schutz anvertraute Grundrechte beeinträchtigt" seien, wollte das Gericht durch Zurückverweisung an das Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen. Das Urteil steht noch aus.


Zeitgenössische Gegnersicht um 1950

Zur heutigen Interpretation der Zeugen Jehovas gibt es auch eine zeitgenössische Gegensicht. Solche Grundsatzttexte wie Römer 13 wurden um diese Zeit von ihnen anders verstanden. Kombiniert mit ihrer Endzeitnaherwartung ("Es ist später als Du denkst"; Kongreßmotto 1949) ließ man sich dazu hinreißen, weltliche Obrigkeiten pauschal als "Gangster in Amt und Würden. Überzeugender Beweis dafür, dass Politiker nicht die 'von Gott verordneten obrigkeitlichen Gewalten' sind", zu bezeichnen. So die Artikelüberschrift in ihrer Zeitschrift "Erwachet!" vom 8. 11. 1949.


Ihre damalige Grundsatzsicht kommt auch in einem Artikel mit der Überschrift: »Untertan den Höheren Obrigkeiten" im »Wachtturm" vom 15. 1. 1951 zum Ausdruck. Unter Bekräftigung der 1928/29 eingeführten These, die in Römer 13 genannten »Obrigkeiten" seien »Nur Gott und Christus", führte man aus:


»Das sich Jehovas Zeugen an diese Folgerungen seither stets hielten, kostete manchen von ihnen ihre persönliche Freiheit, ja selbst ihr Leben. Statt aber Römer 13: 1-7 als Anweisungen des Apostels anzusehen, wonach dem Cäsar das zu geben ist, was dem Cäsar gehört, ist dieser Text seit 1929 von Jehovas Zeugen vielmehr als Anweisung betrachtet worden, Gott das zu geben, was Gott gehört..._ Weil man unter dem Ausdruck 'die höheren' oder 'obrigkeitlichen Gewalten' nur in erster Linie Gott, den Höchsten, und seinen regierenden Sohn Jesus Christus versteht."


Weiter wird erwähnt, dass dazu die eigene (damals nur Englischsprachige) »Neue Welt Übersetzung" eigens den Begriff »höhere Obrigkeiten" anstatt »Obrigkeiten" eingeführt habe. Erst 1962 wurde diese verschärfte Interpretation von Römer 13 wieder revidiert.


Die Konsequenzen dessen, zeigen sich in Ursache und Wirkung auch in der in der Birthlerbehörde verwahrten Stasiakte des 1928 geborenen Werner Liebig (MfS HA XX/4 Nr. 2338. Gekürzt zitiert auch bei Dirksen S. 179f.). Darin findet sich auch die vom 7. 6. 1949 datierte Angabe:


"Seit 2 Jahren tritt (Liebig) als Prediger der Zeugen Jehovas auf. In seiner Rede am 17. 5. 1949 äußerte er sich, daß die Weltlage mit einem Kasperltheater zu vergleichen ist und tat verhöhnende Äußerungen über das vielfach Ja, das in der Weltgeschichte verlangt worden wäre. Er zog eine Parallele zwischen 1933, wo daß Ja, wie er sich äußerte, nicht nur geschrieben, sondern gebrüllt worden wäre, und 1949, wo dasselbe getan wurde. (Liebig ist ein typischer Vertreter der Zeugen Jehovas, die für sich jegliches Recht aller menschlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen, aber nicht deren Gesetze anerkennen und nur die theokratische Herrschaft der Zeugen Jehovas als bindend erklären)."


Das "Kasperltheater" schlug entsprechend zurück, mit Verurteilung zu lebenslänglichem Zuchthaus. Lange Jahre musste Liebig seine Strafe absitzen, aber nicht lebenslänglich. Und so kam es denn, dass er nach seiner vorzeitigen Haftentlassung, in Folge des DDR-Mauerbaus zum Leiter der Zeugen Jehovas in der DDR, ernannt wurde. Weitere Konsequenz dessen, eine erneute Verhaftung im November 1965, mit erneuter Verurteilung, die nach einigen Jahren durch einen Freikauf in die alte BRD, ein Ende fand.


Unorthodoxe Lehre

Die Betonung der beiden apokalyptischen Bücher der Bibel - Buch Daniel im Alten Testament und Offenbarung des Johannes im neuen Testament, wird von nicht-Zeugen oft als merkwürdig angesehen, da die übrigen christlichen Kirchen von diesen Büchern eher seltener Gebrauch machen.


Die Ablehnung der kirchlichen Dreifaltigkeitslehre, gilt anderen Kirchen als größter inhaltlicher Konfliktpunkt an den Zeugen Jehovas.


Der von den ZJ verwendeten Neue-Welt-Übersetzung der Bibel wird vorgeworfen, dass sie an gewissen Stellen grammatikalisch nicht richtig übersetzt wurde, um die Lehre der Zeugen Jehovas zu unterstützen. Dabei geben sie (= die ZJ oder die Kritiker?) häufig keine Beispiele an.


Als populäres Beispiel wird das Johannes 1,1 wo und Gott war das Wort übersetzt wird und das Wort war ein Gott. Diese Form der Übersetzung wird nach Ansicht der ZJ jedoch auch von einer Reihe von anderen Übersetzungen (z.B. Albrecht: "göttliches Wesen hatte das Wort", Pfäfflin: "war von göttlicher Wucht") gestützt, die nicht von Zeugen Jehovas stammen. Außerdem berücksichtigt diese Übersetzung grammatikalisch völlig korrekt, dass Theos "Gott" hier ein singularisches Prädikatsnomen ist, das vernünftigerweise mit einem "ein" zuvor versehen ist, wie das die großen deutschen Übersetzungen an anderen Stellen praktizieren, wie z.B. in Markus 6, 49; 11, 32; Johannes 4, 19 usw.


Ein anderes Beispiel ist die häufige Verwendung des Namens Jehova im Neuen Testament, wo die ältesten bekannten Abschriften des Neues Testaments ho kyrios, wörtlich "der Herr", schreiben - "Jehova" kommt in diesen Abschriften als Wort gar nicht vor. Allerdings behaupten die ZJ, dass sie damit anderen jüdischen, evangelischen und katholischen Übersetzern folgen, die das Gleiche bereits vor ihnen getan haben.


Widersprüche in der Lehre

Dies beträffe in erster Linie die verschiedenen Vorhersagen zum Tage Gottes. Harmagedon, der Tag Gottes, sei für 1914, 1925 und 1975 erwartet und beim Nichteintreffen sei die Lehre entsprechend angepasst worden. Diese Falschvoraussagen sind zwar in der ZJ-Literatur benannt, seien jedoch in ihrer Bedeutung für Menschen verharmlost. Viele sollen ihr Hab und Gut in der Erwartung verkauft haben, das Millennium würde zu den genannten Terminen herein brechen. Andere sollen ihre ihren Arbeitsplatz gekündigt haben, um sich kurz vor dem Termin ganz "der Sache Jehovas" widmen zu können. Die Taufzahlen vor 1975 beispielsweise stiegen beträchtlich: 1970 und 1971 nahmen sie um 10,2% bzw. 9,1% zu; 1974 wurde sogar ein Plus von 13,5% verzeichnet. Die auf das Jahr 1975 gerichteten Erwartungen seien in der ZJ-Literatur regelrecht angeheizt worden. "Bedenkt, liebe Brüder, dass nur noch ungefähr 90 Monate verbleiben, bis 6000 Jahre der Existenz des Menschen hier auf Erden voll sind!" ("Königreichsdienst", ZJ-Zeitschrift für den Vollzeitpredigtdienst, April 1968). Für die Rücknahme dieser falschen Vorhersagen ließ man sich Zeit. Erst 1976 - also erst im darauffolgenden Jahr - fühlte sich die Leitung der ZJ bemüßigt, den Termin 1975 zurückzunehmen - mit der nach der Meinung von Kritikern schwachen Begründung, man habe sich geirrt. Kritiker wenden auf diesen Vorfall einen Kommentar aus dem Alten Testament an: "Wenn der Prophet im Namen Jehovas redet, und das Wort trifft nicht ein oder bewahrheitet sich nicht, so ist dieses das Wort, das Jehova nicht geredet hat. Mit Vermessenheit hat der Prophet so geredet. Du sollst vor ihm nicht erschrecken." (5. Mose 18,22 / "Neue Welt"-Übersetzung).


Kindesmissbrauch

Den Zeugen Jehovas wird von ehemaligen Mitgliedern vorgeworfen, dass sie sexuellen Missbrauch von Kindern in vielen Fällen nicht verfolgt haben; gemäß Richtlinien der Zeugen Jehovas wird nur gegen jemand vorgegangen, wenn der Betreffende entweder geständig ist oder es für den Vorfall mehrere Zeugen gibt. Es sind Fälle dokumentiert, wo verschiedene Opfer über den gleichen Täter aussagten, das aber nicht akzeptiert wurde, da es für den einzelnen Fall nicht mehrere Zeugen gab.


Gemäß Zeugen Jehovas sind diese Missbräuche in Fällen, wo die Vorwürfe nachprüfbar waren, aufgedeckt, ernsthaft behandelt und die Opfer geschützt worden. Auch seien die Strafverfolgungsbehörden von nachgewiesenen Fällen benachrichtigt worden, sofern der Betreffende sich nicht selbst gestellt hat.In den letzten Jahren wurde in der Literatur der Zeugen Jehovas, besonders in der Zeitschrift Erwachet intensiv über das Thema aufgeklärt.


Verhältnis zum Staat

Gerade der Punkt der Körperschaftsklage ist interessant für die weitere Entwicklung der Zeugen Jehovas. Viele von Kritikern vorgebrachten Äußerungen sehen dieses Ansinnen als eine Möglichkeit, die wahren Beweggründe der Tätigkeit der Zeugen Jehovas aufzudecken. Kritiker stellen z.B. die Frage, ob die Zeugen Jehovas mit Ihrer Lehre, dass der Staat einer der Feinde Gottes sei, gut daran täte, die Körperschaft öffentlichen Rechts einzufordern und damit eine Verbindung mit eben diesem einzugehen. Zeugen Jehovas weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Staat nicht der Feind Gottes sei (Römer 13,1 ff) und die Verteidigung der Rechte eine lange christliche Tradition habe (Apostelgeschichte 25:8).


Offizielle Stellungnahme der Zeugen Jehovas auf ihrer Webseite: "Bei der Zuerkennung der Körperschaftsrechte geht es für unsere Religionsgemeinschaft darum, unsere Glaubensangehörigen in ihrer Gesamtheit rechtlich angemessen zu vertreten. Dafür besteht nach der schrecklichen Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime und auf Grund der weiteren nahezu 40jährigen Verfolgung unserer Glaubensgemeinschaft unter der kommunistischen Zwangsherrschaft ein Bedarf."


Die Zeugen Jehovas verbieten ihren Mitgliedern zwar nicht die Teilnahem an Wahlen. Dennoch wird auf das Gebot der Neutralität gegenüber politischen und nationalen Angelegenheiten hingewiesen ("Kein Teil der Welt", Joh. 17,16) Von kritischer Seite wird nicht beanstandet, dass einzelne Zeugen Stimmenthaltung üben, sondern dass das der ganzen Gruppe verpflichtend vorgeschrieben wird, während Zeugen Jehovas sagen, dass das jeder einzelne vor seiner Taufe für sich bewusst entschieden hat und bei Ablehnung dieses Lehrgedankens gar kein Zeuge Jehovas geworden wäre.


Zitat von der Webseite der Zeugen Jehovas: "... Nicht nur Jehovas Zeugen, sondern auch viele andere Bürger machen von ihrem Recht der Stimmenthaltung Gebrauch. Totalitäre Systeme zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie angeblich freie Wahlen veranstalten, dann aber durch Druck den Bürgern das Recht verweigern, sich der Stimmabgabe zu enthalten...._"


Kritische Literatur

Raymond Franz Der Gewissenskonflikt. Menschen gehorchen oder Gott treu bleiben? Ein Zeuge Jehovas berichtet. - Claudius Verlag, München, 3. Aufl. 1996, ISBN_3-532-62074-X (Bericht eines ehemaligen Führungsmitglieds)


Carl Olof Jonsson Die Zeiten der Nationen näher betrachtet - Oros Verlag Altenberge, ISBN_3-89375-048-7 - Nur auf Englisch existiert eine erweiterte Neuausgabe von 1998, ISBN_0-914675-06-0


Jerry R. Bergman: Jehovas Zeugen und das Problem der seelischen Gesundheit. Münchener Texte und Analysen zur religiösen Situation. München


Manfred Gebhard Die Endzeit der Zeugen Jehovas Berlin 2002, ISBN_3-8311-4761-2


Gerd Wunderlich, Jehovas Zeugen. Die Paradies-Verkäufer. Erfahrungen auf einem Irrweg München 1994, ISBN_3-532-62009-X


Joseph Wilting Das Reich das nicht kam Jena 2000, ISBN_3-934601-01-4


Sigrid Raquet Keine Angst vor Zeugen Jehovas Moers 1998, ISBN_3-87067-742-2


Margareta Huber Wenn Frauen nicht mehr schweigen Jena 2004, ISBN_3-934601-79-0


Jana Frey Das eiskalte Paradies. Ein Mädchen bei den Zeugen Jehovas Frankfurt/M. 2003, ISBN_3-596-80420-5


Videos



Aktuelles

Am 16.6.2004 hat ein Moskauer Berufungsgericht das Verbot der Zeugen Jehovas regional in Moskau bestätigt. Die Vorinstanz hatte es unter einer Vorschrift erlassen, die das Verbot religiöser Gruppen ermöglicht, die zu Hass und intolerantem Verhalten anstiften. Die Zeugen Jehovas hatten im Jahre 2003 133.066 Mitglieder in Russland; davon in Moskau rund 11.000. Der Konflikt mit der Justiz dauert seit bereits sechs Jahren an. Die Staatsanwaltschaft wirft den Zeugen Jehovas vor, sie zerstörten Familien und förderten Hass. Nach Einschätzung von Menschenrechtlern werden die Zeugen Jehovas wegen ihrer strikten Haltung gegen Krieg und Wehrpflicht in mehreren Staaten verfolgt.Im Falle Moskau wird die russisch-orthodoxe Kirche als treibende Kraft dieser Entwicklung bewertet. Inwieweit eine Dauerhaftigkeit oder gar Ausweitung dessen zu erwarten ist, sollte derzeit noch mit einem Fragezeichen versehen bleiben. Schon in früheren Konstellationen haben die Zeugen Jehovas es verstanden, fundamentale Grundrechte durchzusetzen.


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