Im Staatsrecht bedeutet Zentralismus Unitarismus. Es ist das Streben nach einem möglichst einheitlichen Staatsaufbau mit klarer Befehlshierarchie von oben nach unten unter Ausschaltung föderalistischer, partikularistischer und anderer Zwischeninstanzen und Zuständigkeiten. Das Ziel ist der Einheitsstaat im Gegensatz zum Bundesstaat.
Als Beispiel für einen zentralistisch organisierten Staat wird gerne die Verfassung der Fünften Französischen Republik angeführt.
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