Ein Zentherr ist eine bestimmte Art Gerichtsherr. Dem Zentherrn stand das Recht zu, den Richter eines Zentgerichtes, also den so genannten Zentenarius oder Zentgrafen, zu ernennen. Im Allgemeinen war dies der jeweilge Landesherr, z.T. aber auch ein Grundherr.
Der Name leitet sich vom altgermanischen Begriff Zent oder Cent her, welches wiederum auf dem lat. centum = hundert fußt.
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