Seit den Karolingern ist der Zentenarius ein Unterbeamter bzw. Stellvertreter eines Grafen, dem Zentherrn. Daher wird er auch nicht selten als Zentgraf bezeichnet. Meist wurde er vom Grafen ernannt, selten von der Bevölkerung gewählt. In der Regel stand er dem so genannten Zentgericht vor. Hier wurde nur über die dörfliche Bevölkerung geurteilt und zwar in Fällen des so genannten Blutbannes. Damit hatte der Zentenarius einen Aufgabenbereich, dem man der hohen Gerichtsbarkeit zuordnet. Ethymologisch nicht, jedoch von der Bedeutung her sehr eng verwandt ist der Begriff mit dem Fabelwesen der griechischen und römischen Mythologie, dem Zentauren / Centauren.
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