Unter einem Zensuswahlrecht versteht man ein Wahlsystem, das die Gewichtung der Stimmen eines Wählers von dessen Steueraufkommen oder Besitz abhängig macht.
Das Zensuswahlrecht war in Deutschland ursprünglich eine Forderung der rechten bürgerlich-liberalen Opposition in den Aufständen von 1848, während die republikanische Opposition ein Verhältniswahlrecht forderte.
In Deutschland galt beim Wahlverfahren des preußischen Landtags von 1850 bis 1918 das Zensuswahlrecht in Form des Dreiklassenwahlrechts (Unterteilung in drei Wählerklassen nach drei Besitzklassen), während im deutschen Reichstag das Mehrheitswahlrecht galt.
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