Als Zahnstein bezeichnet man feste Auflagerungen auf dem Zahn, die man weder durch Spülen, noch durch das Zähneputzen entfernen kann. Zahnstein entsteht durch die Einlagerung von Mineralien aus dem Speichel in die Plaque und kann zu Parodontitis führen.
Besonders viel Zahnstein entsteht im Bereich der Ausführungsgänge der Speicheldrüsen:
Auf der Innenseite der Unterkieferschneidezähne und auf der Außenseite der Oberkiefer-Molaren.
Zahnstein, der unterhalb des Zahnfleischsaumes der Wurzeloberfläche aufliegt, hat oft eine dunkelbraungraue Farbe. Solche Auflagerungen werden als Konkremente bezeichnet.
Der Zahnarzt kann Zahnstein mechanisch mit Instrumenten oder durch Ultraschall entfernen.
Seit dem 1. Januar2004 haben gesetzlich Versicherte in der Bundesrepublik Deutschland nur noch 1mal pro Kalenderjahr Anspruch auf Zahnsteinentfernung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse.
Allerdings gehört die Zahnsteinentfernung zu den Ausnahmeleistungen. Hierfür werden die 10 Euro Praxisgebühr (richtiger: Kassennotopfer) nicht fällig.
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