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Zahnarzt

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[Bild extern:] Zahnarzt


Inhaltsverzeichnis


1 Definition

2 Ausbildung

3 Zulassung

4 Niederlassung

5 siehe auch:

6 Weblinks


Definition

Zahnarzt oder Zahnärztin ist die Berufsbezeichnung für einen Arzt der Zahnmedizin. Das Tätigkeitsfeld sind die Therapie der Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.


Dentist ist die Bezeichnung für einen Zahnarzt ohne Hochschulausbildung. Seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts gibt es diese Berufsform nicht mehr in Deutschland.


In der ehemaligen DDR war es üblich, dass ein "Facharzt für Zahnheilkunde" mit allgemeinmedizinischen Abschluss auch als Zahnarzt tätig war. Die Definition des Berufes wurde zwar durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes mittlerweile vereinheitlicht, jedoch benötigt es einige Jahre, bis europaweit die nationalen Approbationsordnungen dem Urteil angepasst werden.


Lange davor erledigten Barbiere Behandlungen wie das Ziehen von Zähnen, da sie stets über heißes Wasser verfügten.


Ausbildung

Ein Zahnarzt muss ein Studium an einer allgemeinen Hochschule absolviert haben, um den Beruf ausüben zu dürfen. Es ist ein eigener Studiengang, d.h. ein Zahnarzt erwirbt keinen allgemeinmedizinischen Abschluss.


Nach dem Staatsexamen erhält der Zahnmediziner die Approbation.


Es kann eine Promotion zur Erlangung der Doktorwürde angeschlossen werden. In Deutschland lautet der Titel dann: "Dr. med. dent."


Zulassung

Da die meisten Menschen in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, sind fast alle Zahnärzte Kassenzahnärzte. Diese sind wiederum Zwangsmitglieder in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), bzw. deren Landesverband. Zahnärzte erhalten die Kassenzulassung nach einer zweijährigen Assistenzzeit in einer Zahnlinik oder einer zugelassenen Praxis im Anschluss an das Studium. Politisch werden sie von der Bundeszahnärztekammer vertreten.


Ein Zahnarzt, der nur privat versicherte Patienten behandelt (Privatzahnarzt), benötigt die Kassenzulassung nicht. Nach derzeitigem Recht müssen Kassenpatienten für die Behandlung bei einem Privatzahnarzt selber bezahlen und bekommen keinerlei Kostenerstattung von den Krankenkassen.


Der Kassenzahnarzt unterliegt einer Behandlungspflicht für alle Kassenpatienten. Der Privatzahnarzt unterliegt einer Behandlungspflicht nur im Notfall.


Niederlassung

Nach der Ausbildung werden fast alle Zahnärzte in eigener oder Gemeinschaftspraxis tätig oder arbeiten an Zahnkliniken. Eine Spezialisierung in einem Teilgebiet der Zahnmedizin ist möglich. Ein weiteres Berufsfeld ist die Forschung.


Es gibt (Stand 2004) etwa 70.000 Zahnärzte und Zahnärztinnen in Deutschland, die aktiv behandeln.


siehe auch:



Weblinks



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