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Zahlungsverkehr

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Als Zahlungsverkehr werden alle Geldbewegungen bezeichnet, sowohl Zahlungen in Form von Bargeld, als auch bargeldlose Zahlungen.


Der bargeldlose Zahlungsverkehr erfolgt üblicherweise über Kreditinstitute


und betrifft Zahlungen in der Form von Buchgeld zwischen Kontokorrentkonten,auch Girokonten genannt, bei denen kein Bargeld bewegt wird.


Das Konto des Auftraggebers wird mit dem Zahlungsbetrag belastet, der Empfänger erhält eine entsprechende Gutschrift auf seinem Konto. Die Kreditinstitute erbringen die Dienstleistung des Transfers und erhalten meist eine Gebührengutschrift, eventuell im Rahmen von Kontoführungspauschalen.


Auftragserteilung

Übliche Wege der Auftragserteilung in Deutschland sind


  • Erteilung eines Überweisungsauftrages, mittlerweile zu einem großen Teil auch über Internet- oder Telefonbanking
  • Wiederkehrende Überweisungen werden termingenau als Dauerauftrag ausgeführt.
  • Ausstellen eines Schecks, der den Vorschrifte des Scheckgesetzes unterworfen ist.
  • Zahlungen durch Vorlage einer Scheckkarte, hier benutzt der Empfänger die auf der Karte gespeicherten Daten zum Einzug über Lastschrift.
  • Zahlungen durch Vorlage einer Scheckkarte mit Eingabe einer PIN (Persönliche Identifikations Nummer) über die jeweilige Autorisierungszentrale. Hierfür ist ein Online-Zugriff erforderlich. Die Zahlung ist damit gutgesagt und wird dem Konto des Empfängers gutgeschrieben.
  • Zahlungen mit der Geldkarte. Hier wird über einen Geldautomaten ein bestimmter Betrag vom Konto des Karteninhabers abgebucht und ein entsprechenden Guthaben auf einem Chip auf der Geldkarte gutgeschrieben. Bei Zahlung reduziert sich dieses Guthaben und über das Lesegerät des Zahlungsempfängers/ Automaten wird in der Folge eine entsprechende Gutschrift erstellt. Obwohl die Geldkarte den Vorteil hat, daß man niemals ohne passendes Kleingeld vor einem Automaten steht, hat sie sich nicht in nennenswerter Anzahl durchgesetzt.
  • Lastschriften werden aufgrund einer Vertragsbeziehung durch den Zahlungsemfänger erstellt und laufen von seinem Kreditinstitut zum Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen, dessen Konto mit dem Betrag belastet wird.
  • Zahlungen mit Kreditkarte, Der Zahlungsempfänger erhält aufgrund einer Vertragsbeziehung mit dem Kreditkartenunternehmen eine Gutschrift, meist unter Abzug eines Provisionsbetrages. Der Zahlungspflichtige wird nach einer bestimmten Zeit mit dem Betrag belastet.
  • Innereuropäische Zahlungen und Auslandszahlungsaufträge gehen ab bestimmten Größenordnungen in die nationale Zahlungsbilanzstatistik ein, hierfür sind dann unter Umständen zusätzliche Angaben zum Grundgeschäft für nationale Statistiken erfoderlich. Derartige Aufträge werden zwischen den Banken meist über SWIFT abgewickelt.


geschichtliche Entwicklung

Mit der Gründung der Reichsbank 1876 übernahm diese neben hoheitlichen Aufgaben auch Aufgaben im bargeldlosen Zahlungsverkehr.


An einigen großen Orten trafen sich die Boten der Kreditinstitute und verrechneten die gesammelten Schecks und Überweisungen miteinander, die Spitzenbeträge wurden über die Reichsbankkonten, die von den Kreditinstituten bei der Reichsbank zu unterhalten waren, im Rahmen der großen Abrechnung verrechnet. Überweisungen an andere Orte wurden dann innerhalb der Reichsbank durch körperliche Übersendung der Belege verrechnet. Nach Gründung der Bank Deutscher Länder und Ihrem Rechtsnachfolger, der Deutschen Bundesbank mit ihren örtlichen Filialen, den Landeszentralbanken, wurde die direkte Verrechnung zwischen den Banken mit Ausnahme der Hamburger Abrechnung 1949 abgeschafft. Alle Beträge wurden mit den Landeszentralbanken verrechnet.


Um mit den Überweisungsbeträgen während der Postlaufzeit der Belege zinsbringend arbeiten zu können, wurde größere Beträge im eigenen Filialnetzt gehalten. Die Sparkassen bedienten sich hierzu der Landesbanken oder Girozentralen, der Genossenschaftssektor der Volksbanken und die Raiffeisenbanken bedienten sich der Genossenschaftszentralen.


Auch die Postscheckämter als Rechtvorgänger der Postbank, hielten die Beträge im eigenen Netz.


Automatisierungsschritte

Mit Einführung der Bankleitzahlen und der Einigung der Spitzenverbände der Kreditinstitute auf ein einheitliches Überweisungsformular mit einem besonderen Bereich, für eine OCR-fähige Beschriftung wurden die Überweisungsbelege und Schecks maschinenlesbar und auf besonderen Anlagen maschinell auch sortierbar, außerdem erfolgte eine automatisierte Verfilmung der Belege. Die Belege mußten aber weiterhin körperlich zum Institut des Zahlungsempfängers, bei Schecks zum Institut des Zahlungspflichtigen, transportiert werden.


Die Postscheckämter nahmen an dieser Belegstandardisierung etliche Jahre nicht teil.


Für Kunden wurde ferner das DTA Datenträgeraustausch-Verfahren geschaffen. Mit diesem Datenträgeraustausch wurden die Erstellung von Belegen überflüssig. Die Überweisungen oder Lastschriften wurden auf Datenträgern wie Magnetbändern oder auch Disketten zur weiteren Ausführung eingereicht.


Ab Mitte der 1990er wurden sämtliche weiteren Angaben in den Betreffzeilen der Überweisungen maschinell eingelesen oder von Hand erfasst. Der Belegtransport konnte entfallen. Die Daten aus der Überweisung wurden entweder innerhalb des Institutssektors oder zur Bundesbank über Standleitungen übertragen und weiterverarbeitet.


siehe auch: Geldwäsche in Hinblick auf Überwachungspflichten der Kreditinstitute


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