Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man etwas, das ein Käufer einem Verkäufer übergibt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben.
Tauschmittel sind u. a. Gegenstände, Metalle, Substanzen von gewissem Wert, die man gegen Waren und Dienstleistungen eintauschen kann. Früher waren häufige Tauschmittel u. a. Salz, Gold, in einigen Regionen auch Muscheln.
Heutzutage ist in großen VolkswirtschaftenGeld, in Form von Münzen und Scheine allgemein akzeptiertes Tauschmittel, auch wenn ihr realer Wert häufig in keinem Verhältnis zu dem erworbenen Produkt steht.
Gesetzliches Zahlungsmittel ist dasjenige, durch dessen Hingabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann. Die Tilgung einer Geldschuld mit etwas anderem als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z.B. Zahlung in einer ausländische Währung) ist nur dann möglich, wenn dieses vorher vereinbart war oder der Gläubiger diese anderweitige Tilgung nachträglich akzeptiert, wozu er aber nicht verpflichtet ist. In Deutschland ist seit dem 01.01.2002 das Euro-Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel.
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