das gemessene, besonnene und glaubhaft das Absehen von eigenen Nöten signalisierende Verhalten eines Menschen, das anderen Ehrfurcht einzuflößen geeignet ist.
Man ist einer Ehre oder eines guten Leumunds würdig, wenn man ihnen gerecht werden kann, sie verdient hat.
Von Würde spricht man im Zusammenhang mit Ritualen (vgl. "eine würdige Feier").
Von Würde spricht man im Zusammenhang mit hohen Ämtern (vgl. die "Würde des Amtes", etwa des Bundespräsidenten, die "nicht beschädigt werden darf").
Was hier als würdig oder nichtswürdig (schändlich) empfunden wird, ist weder allgemein definierbar noch konstant, sondern unterliegt wie alle Wertvorstellungen ständigem sozialen Wandel. Vgl. dazu immerhin Friedrich Schillers Gedicht "Würde der Frauen".
Rechtlich gibt es mehrere Begriffe der Würde:
Verfassungsrechtlich ist die Würde jedes Menschen ("Menschenwürde") nach Artikel 1 des deutschen Grundgesetzesunantastbar, sie wird als unveränderliches (vorkonstitutionelles, axiomatisches) Grundrecht angesehen und beginnt bereits mit seiner Zeugung (umstritten). Sie ist unmittelbar geltendes Recht, nicht nur eine Absichtserklärung. Nach herrschender (aber jüngst [2004] bestrittener) Rechtsmeinung verbietet somit die "Menschenwürde" z.B. die Folter, sei die Auskunft noch so dringlich und der Gefolterte noch solch ein Schurke.
Altertümlich ist öffentlichrechtlich "eine Würde" eine hohe Titulatur (vgl. "jemanden in Amt und Würden einsetzen").
Der strafrechtlich bewehrte Schutz der Totenruhe in Deutschland geht implizit davon aus, dass der Mensch auch als Toter eine Würde hat.
Religiös fundiert sind zahlreiche Zuerkennungen von Würde, z.B. die Auffassungen von der Würde eines Gotteshauses oder der Würde der Kreatur.
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