Wohngeld nennt man in Deutschland die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Verdienstes einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Die Zahl der Haushalte mit Wohngeldunterstützung stieg im Jahr 2002 gegenüber den letzten Jahren stark an und liegt bei über Millionen. Das entspricht etwa 8 Prozent aller Haushalte.
Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2002 bundesweit rund 4,5 Milliarden Euro. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 127 Euro.
Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Wohngeld (Wohngeldgesetz u.a.) gelten als besondere Teile des Sozialgesetzbuches (s. Art. II § 1 SGB I). Dem entsprechend gelten für das Verwaltungsverfahren einschließlich dem Schutz der Sozialdaten neben den speziellen wohngeldrechtlichen Vorschriften die allgemeinen Verfahrensvorschriften des SGB X, nicht wie oft irrtümlich angenommen das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz bzw. Landesdatenschutzgesetzen. Wohngeldstellen der Kommunen sind Sozialleistungsträger im Sinne des Sozialgesetzbuches.
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