Das Wittum war häufig gesetzlich festgeschrieben. In sehr alter Zeit (Wann?) bestand das Wittum nur aus Fahrnis (also Mobilien - auch Mobiliarwittum genannt), später wurde es zur Immobiliardos (also Immobilien) , die durch eine Urkunde übereignet wurde. Das Wittum wurde mehr und mehr der Morgengabe ähnlich, ja trat an ihre Stelle - bis schließlich Wittum und Morgengabe nicht mehr klar (auch begrifflich) zu trennen war. Das Wittum wurde die Versorgung der Witwen, da es lebenslänglich in ihrem Besitz blieb.
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