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Wille

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Wille(n) (vom Althochdeutschen: willio, lat.: voluntas),


Der Wille ist eins der wichtigsten Grundelemente der persönlichen Struktur des Menschen.


Der Wille kann als die Fähigkeit verstanden werden, ein Ziel, für das man sich entschieden hat, zu erreichen, und zu diesem Zweck die Aufmerksamkeit nötigenfalls immer wieder auf das zu erreichende Ziel oder auf Schritte zu seiner Erreichung zu richten (oder aber auch im Falle des Abschweifens hierauf zurückzubringen), und diese Schritte durchzuführen. Hiermit in Zusammenhang steht das Durchhaltevermögen und die Konzentrationsfähigkeit. Verwandt mit dem Willen ist die Fähigkeit, mit auf dem Weg zur Zielerreichung auftretenden Hindernissen angemessen umzugehen, sowie mit dem Phänomen der 'Entmutigung' fertig zu werden. In Zusammenhang mit Zielen, die nicht erreicht werden, kann es zum Erleben von Frustration oder Resignation kommen. Wird das Ziel erreicht, so kann Befriedigung eintreten. Das Mass, in dem eine Person an die Stärke seines Willens glaubt und an die eigene Fähigkeit, Ziele zu erreichen, hat mit dem Selbstbewusstsein zu tun.


Durch die Eigeninitiative unterscheidet sich der Wille vom (bloßen) Wunsch, dessen Erfüllung durch andere Menschen oder durch den Zufall geschieht.


Der Wille hat auch einen kreativen Aspekt. Denn um etwas zu wollen, muss zunächst einmal ein Ziel erschaffen werden. Der Wille entscheidet, was er haben möchte. Ein Mangel der Fähigkeit, zu wissen, was man will, also mit anderen Worten 'nicht zu wissen, was man will', kann als eine Störung oder Beschränkung des Willens angesehen werden.


Ebenso kann die Ausübung des Willens durch Erziehung, durch psychische Verletzungen, durch Indoktrikation, aber auch durch Störungen des Antriebs, der Stimmung oder des allgemeinen Lebenswillens behindert oder gestört sein.


Beim heranwachsenden Kind ist die Entwicklung des Willens eine grundlegender Aspekt. Die Früher landläufige Meinung, der erwachende Wille des heranwachsenden Kleinkinds sei zu 'beugen' oder zu 'brechen' wird heute zunehmend als überholt angesehen, da durch die entsprechenden Handlungen den Kindern oft Schaden zugefügt wurde. Wie auch bei anderen Aspekte der kindlichen Psyche, sind hier stattdessen Liebe, Verantwortung und Sachkunde der Eltern und sonstigen Bezugspersonen sowie angemessene Reaktionen die beste Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung.


Inhaltsverzeichnis


1 Zur Begriffsbildung in der Rechtswissenschaft

2 Zum Begriff des Willens in der Soziologie

3 Der Wille in der Geschichte der Philosophie

4 Literatur

5 Zitat

6 Siehe auch:


Zur Begriffsbildung in der Rechtswissenschaft

Der Begriff des Willens hat auch in der Rechtswissenschaft große Bedeutung. Im Zivilrecht gründet sich die Willensbestimmung auf die bestimmte Absicht, ein Rechtsgeschäft mit rechtlicher Wirkung vorzunehmen. Da diese fehlt, wenn der Handelnde durch Zwang, Betrug oder Irrtum (errantis non est voluntas) zu dem Geschäft veranlasst ist, so sind alle so entstandenen Geschäfte ebenso ungültig und rechtlich unwirksam, als Äußerungen des Scherzes, alle mit so schweren Bedingungen belasteten Dispositionen, dass daraus der Mangel des Ernstes hervorgeht, alle bloß gelegentlichen Äußerungen, Simulationen etc. wegen Mangels der Willensernstlichkeit keine rechtliche Verpflichtung begründen. Die Willensbestimmung ergibt sich aus der Willenserklärung (voluntatis declaratio), die entweder ausdrücklich, also durch klare, unzweifelhafte, mündlich oder schriftlich ausgedrückte Worte, Kopfschütteln, Kopfnicken etc., oder stillschweigend, d.h. durch solche Worte oder Handlungen kundgegeben ist, woraus sich mit Zuverlässigkeit auf die Willenserklärung schließen lässt, oder vermutet wird, wenn weder aus Worten noch Handlungen, die auf den vorliegenden Fall Beziehung haben, sondern aus anderen wahrscheinlichen Gründen unter Zustimmung der Gesetze auf eine Willenserklärung geschlossen werden kann.


Der Bedeutung des rechtlichen Willens ist auf das Prinzip der Privatautonomie zurückzuführen.


Zum Begriff des Willens in der Soziologie

In der Soziologie ist auf die Willenstheorie von Ferdinand Tönnies (1855-1936) zu verweisen, er unterscheidet Wesenwillen, der zur Gemeinschaft führt, und Kürwillen, der zu Gesellschaft führt.


Der Wille in der Geschichte der Philosophie

In der Geschichte der Philosophie war das Bemühen um die Klärung der Frage, was unter dem Willen zu verstehen sei, verbunden mit der Frage nach dem Verhältnis vom Intellekt(d.h. im Denken, in der Erkenntnis) und Willen. Einmal wurde die Abhängigkeit des Willens von anderen psychischen Faktoren (in der heterogenetischen Willenslehre), isnbesondere vom Intellekt behauptet (z.B. bei Platon, Aristoteles, die Stoiker, Albertus Magnus, Thomas von Aquin, Juan Luis Vives, Rene Descartes, Spinoza, Pierre Gassendi, Leibniz, Thomas Hobbes, John Locke, Charles Bonnet, Lamarck, Immanuel Kant, Hegel u.a.).


Zum anderen galt der Wille als elementare oder ursprüngliche psychische Tatsache (als autogenetische Willenslehre) oder wurde wie im Voluntarismus zum bestimmden Erkenntnisfaktor,




  • zur Weltsubstanz (bei Julius Bahnsen),


  • zur Begierde der Totalität, sich selbst zu verstehen (bei Alexandre Kojève).


Bei Schopenhauer und Nietzsche wird die Willenslehre Bestandteil des Irrationalismus und leitet bei Nietzsche in die Konstruktion des "Übermenschen" über.


Literatur

  • Augustinus, Aurelius: Der freie Wille, übersetzt von Carl Johann Perl, vierte Auflage, unveränderter Nachdruck, Paderborn 1986


Zitat

  • Baruch Spinoza: "Voluntas atque intellectus unum et idem sunt" (Wille und Verstand sind ein und dasselbe)


Siehe auch:




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