1. in der Landwirtschaft Beschädigungen der von Landwirten genutzten Flächen und deren Saat, Feldfrucht durch jagdbare Tiere im Sinne der Jagdgesetze.
Die landwirtschaftlichen Wildschäden werden in erster Linie durch Wildschweine (Schwarzwild) verursacht. Wildschweine suchen während der Aussaat die Felder auf und ernähren sich davon, z.B. Saatkartoffeln, Saatgetreide wie Weizen und Mais. Von besonderer Bedeutung ist der Schaden den Wildschweine an reifen Feldfrüchten verursachen, insbesondere an Kartoffeln, Weizen, Hafer und Mais
Ebenfalls von großer Bedeutung sind die von Wildschweinen verursachten Wiesenschäden. So suchen diese, insbesondere im Herbst und im Winter die Wiesen und Weiden auf und suchen dort Engerlinge und Mäuse zum Zwecke der Eiweissaufnahme. Dazu wühlen sie die Flächen um und verursachen so große Schäden.
2. in der Forstwirtschaft Beschädigungen der Flora durch Verbiß und Reiben (Fegen) von wildlebenden Tieren, die dem Jagdgesetz unterliegen, an vorwiegend jungen Pflanze
Im gewissen Maß ist Wildverbiß zur Erhaltung von Lichtungen und darin befindlichen Biotopen lichtliebender Pflanzen von Bedeutung.
Der Jagdpächter, der die Jagd gepachtet hat, ist wildschadensersatzpflichtig. Heute abgeschossene Jagdpachtverträge beinhalten regelmäßig eine Wildschadenspauschale, die sich an den voraussichtlich entstehenden Wildschadensabwehrmaßnahmen orientiert. Es gibt auch Pachtverträge die eine so genannte Spitzabrechnung der tatsächlichen Wildschadensabwehrmaßnahmen beinhalten.
Der bei der Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier entstehender Schaden ist im juristischen Sinne kein Wildschaden, ebenso wenig wie der bei einer Kollision mit einem Menschen entstandene Schaden ein Menschenschaden ist oder der Zusammenprall mit einem Baum als Baumschaden im Sinne von Waldschäden bezeichnet werden kann. Vielmehr bezeichnet man die Kollision eines Fahrzeuges mit einem wilden Tier als Wildunfall. Der dabei entstehende Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden der im Regelfall durch die Fahrzeug-Teilkasko-Versicherung abgedeckt ist.
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