Als Wild werden freilebende Tiere bezeichnet. In Deutschland unterscheidet man u.a. Rotwild (Hirsche), Rehwild, Sikawild, Damwild, Elchwild, Muffelwild (Wildschafte), Steinwild (Steinböcke), Gamswild (Gämsen), Wisente und Schwarzwild (Wildschweine). Zum Wild gehören ferner Raubwild, wie Fuchs,Wolf, Braunbär, Wildkatze, Luchs, Dachs, Baummarder, Steinmarder, Iltis und Wiesel, außerdem Federwild wieWildente, Fasan, Rebhuhn, Auerwild und Wildtauben. Bei der Jagd wird jagdbares Wild gezielt getötet. Was zum jagdbaren Wild zählt und wann das Wild bejagt werden kann, also die Jagd- und Schonzeiten bestimmen die Jagdgesetze. Für Rotwild, Damwild und Rehwild legt die jeweilige Jagdbehörde Abschußpläne fest.
Nach gesetzlicher Definition gehören zum Wild alle herrenlosen, sich nicht in Obhut des Menschen befindliche Tiere, die im Jagdgesetz aufgeführt sind. Sie werden auch als jagdbare Tiere bezeichnet. Wild ist eine Legaldefinition des Jagdgesetzes.
In der Regel wird Wild, mit Ausnahme der meisten Raubwildarten, in der Küche verarbeitet. Das Fleisch des Nutzwildes nennt man Wildbret, auch Wildbrett, Wildbrät oder Wilpret.
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