Hermann war der vierte Sohn von Graf Friedrich IV. von Runkel zu Wied-Isenburg und dessen Ehefrau Agnes von Virneburg.
Im Alter von 6 Jahren wird er im Jahr 1483 dem Kölner Domkapitel zur Erziehung übergeben. Seine Brüder Adam und Dietrich waren bereits Domherren in Köln und Trier. Als sein Bruder Adam kurz darauf im gleichen Jahr verstirbt erhält Hermann dessen Position als Domherr zu Köln. Im Jahr Jahr 1487 wurde Hermann, nachdem sein Vater gestorben war, Vollwaise, seine Mutter war bereits im Jahr 1478 verstorben.
Am 8. Dezember1493 immatrikulierte er sich in der juristischen Fakultät der Universität zu Köln. Nach dem Tod von Erzbischof Philipp II. von Daun wurde er am 14. März1515 vom Kölner Domkapitel zum neuen Erzbischof von Köln gewählt. Am 26. Juni1515 erfolgte von PapstLeo X. die Bestätigung der Wahl. Es sollten bis zur feierlichen Inthronisierung des neuen Erzbischofs jedoch noch drei Jahre vergehen, da der Papst auf die noch durchzuführende Priester- und Bischofsweihe bestand.
Am 23. Oktober1520 krönte Hermann den gewählten Karl V. in Aachen feierlich zum Kaiser, bei den anschließenden Festlichkeiten in Köln wurden die Schriften Luthers mit seiner Zustimmung öffentlich verbrannt. Hermann stand der Reformation zu diesem Zeitpunkt kritisch und ablehnend gegenüber.
Auf dem Reichstag zu Worms im Jahr 1521 stimmte er für Ächtung von Martin Luther. Er gehörte zu den Unterzeichnern des Wormser Edikts. 1523 schließlich verbat er das Lesen und Verbreiten der Schriften von Martin Luther im Erzbistum Köln, Irrgläubige wurden verhaftet und ausgewiesen. Auf dem Reichstag zu Speyer im Jahr 1529 stimmte er für die Einberufung einer Kirchenversammlung zur Wiederherstellung des Religionsfriedens. Im selben Jahr, am 28. September, loderten Scheiterhaufen in Köln, der Rat der Stadt hatte die Ketzer Peter Fliesteden und Adolf Clarenbach zum Tod verurteilt. Als Erzbischof, Herr der geistlichen Gerichtsbarkeit im Erzstift, hätte Hermann einschreiten können, er tat es jedoch nicht.
1531 wird Ferdinand I., ein Bruder von KaiserKarl V., zum deutschen König gewählt. Die Wahl war besonders unter den evangelischen Fürsten umstritten, trotzdem salbte Hermann den Gewählten. 1532 wurde er Administrator von Paderborn nachdem sein Bruder Friedrich den Bischofsstab nach reformatorischen Aufständen niedergelegt hatte. Die Ruhe stellte er mit der Hilfe von Truppen der Grafschaft Wied wieder her.
1536 rief Hermann ein Provinzialkonzil der Erzdiözese Köln ein. Seinem Ruf folgten viele Kleriker, so auch die Bischöfe der Suffraganen Leiden, Minden, Münster, Osnabrück und Utrecht. Auf dem Provinzialkonzil unter Hermanns Leitung wurden verschiedene Verordnungen zu kirchlicher Lehren und Gebräuchen erlassen.
Um 1540 hatte Hermann sich zu dem Entschluß durchgerungen, im Erzstift Köln statt nur einer Reform die Reformation durchzuführen. Er lud deshalb im Februar 1542Martin Bucer zu einer Besprechungen mit dem Bonner Propst Gropper nach Köln ein. Im Dezember 1542 beauftragte Hermann Martin Bucer eine evangelischePredigt am Münster in Bonn zu halten.
Propst Gropper bekämpfte daraufhin den Reformationsversuch Hermanns auf das Schärfste. Das Domkapitel verlangte die sofortige Entfernung des lutherischen Ketzers Bucer. Hermann sah sich gezwungen die Predigten von Bucer wieder einzustellen. Bei den Landständen des Erzstiftes fand Hermann in Frühjahr 1543 Unterstüzung, er holte Philipp Melanchthon und andere evangelische Theologen nach Köln.
Das Domkapitel appellierte im September des Jahres 1544 öffentlich an den Papst und den Kaiser dem Erzbischof Hermann Einhalt zu gebieten. So wurde er auch am 18. Juli1545 vom Papst nach Rom und vom Kaiser nach Brüssel zur Verantwortung geladen. Hermann ließ sich durch einen Gesandten vor dem Kaiser rechtfertigen und ignorierte die päpstliche Ladung.
Am 2. Januar1546 erhielt Hermann durch den päpstlichen Legaten Erzbischof Verallo von Rossano das Schreiben seiner Suspendierung durch PapstPaul III.. Am 16. April folgte seine Exkommunikation durch den Papst, und am 3. Juli schließlich erklärte ihn PapstPaul III. für abgesetzt und ernannte den KoadjutorAdolf III. von Schaumburg zum Administrator. Nach dem Empfang der dritten päpstlichen Bulle erklärte Hermann jedoch öffentlich, dass er den Papst in Rom nicht mehr anerkenne und die Absetzung daher nichtig sei.
Am 24. Januar1547 erreichten die kaiserlichen Kommissare Lalangus und Viglius Köln und verlangten von den Landständen des Erzstiftes dem designierten Adolf III. von Schaumburg die Treue zu schwören. Hermanns Unterstüzung in den Landständen war jedoch noch weitgehend ungebrochen. Es drohte nun ein Aufstand, da große Teil des Volkes im Erzstift bereit waren für Hermann zu kämpfen. Um dieses Unglück zu verhindern entband Hermann das Volk vom Treueeid und trat am 25. Februar1547 als Erzbischof von Köln zurück.
Hermann zog sich auf die Burg Wied zurück. Dort starb er am 15. August1552 nachdem er das Abendmahls nach lutherischem Ritus empfangen hatte. Er wurde bei seinen Eltern in der Kirche zu Niederbieber beigesetzt.
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