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Widerstand (politisch)

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Als Widerstand wird die Verweigerung des Gehorsams oder das aktive oppositionelle Handeln gegenüber der Obrigkeit oder der Regierung bezeichnet. Dabei ist es zunächst von nachgeordneter Bedeutung, ob die Machthaber, gegen die Widerstand geleistet wird, die Herrschaft legal, legitim oder aber illegal ausüben. Dies ist lediglich ein wesentliches Kriterium, ob der Widerstand als gerechtfertigt anzusehen ist. Auch die Ziele des Widerstands und die dafür gewählten Mittel sind für die moralische und rechtliche Bewertung von Belang.


Widerstand als Form der gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzung ist in der politischen Kultur Europas schon seit der Antike verankert. In fast allen Gesellschaftsformen bestand oder besteht ein Konsens, dass Widerstand in bestimmten Fällen notwendig und legitim sein kann. Im konkreten Fall gehen die Meinungen darüber aber auseinander. Wäre dies nicht so, müsste gar kein Widerstand geleistet werden, denn die angegriffenen Machthaber würden ihr falsches Handeln oder im Extremfall die Illegalität ihrer Herrschaft selbst erkennen und davon abstehen.


Der Widerstand ist grundsätzlich von der Revolution zu unterscheiden, weil er nicht auf die Neuformierung der gesellschaftlichen Ordnung abzielt, sondern die Wiederherstellung des alten Rechts das zentrale Anliegen ist. Allerdings kam es häufig vor, dass eine als Widerstand begonnene Bewegung in eine Revolution mündete. Vgl. dazu auch Widerstandsrecht


Von der Zielsetzung her unterscheidet man:


  • 1. den Widerstand der gegen das ungerechte Handeln einer legitimen Obrigkeit gerichtet ist und auf die Wiederherstellung des Rechts ausgerichtet ist,
  • 2. die extremere Form, die auf die Beseitigung eines illegalen Regimes abzielt. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass die Rechtsordnung durch eben dieses Regime bereits völlig außer Kraft gesetzt wurde.


Die Formen des Widerstands können sehr unterschiedlich sein. Sie hängen in hohem Maße von den gerade herrschenden gesellschaftlichen Regeln ab. Wo die Grenze von passivem zu aktivem Widerstand liegt, lässt sich deshalb nicht genau bestimmen. Wenn der Widerstand auf die Beseitigung einer als illegal empfundenen Herrschaft gerichtet ist, werden seine Träger die Ausübung von Gewalt eher in Erwägung ziehen, als wenn es nur um die Wiedergewinnung einzelner Rechte geht. Vgl. dazu auch Ziviler Ungehorsam


Literatur

Die Komplexität des Problems gesellschaftlicher und politischer Widerstand und seine enorme Bedeutung für die Entwicklung der europäischen Rechtsordnung bringen es mit sich, dass zu diesem Thema eine große Zahl Bücher erschienen sind. Das spiegelt die für einen Enzyklopädieartikel sehr ausgedehnte Bibliographie wieder.


  • de Benedictis, Angela (Hrsg.): Wissen, Gewissen und Wissenschaft im Widerstandsrecht (16. - 18. Jh.), auch unter dem ital. Titel: Sapere, coscienza e scienza nel diritto di resistenza (XVI - XVIII sec.). (=Studien zur europäischen Rechtsgeschichte. 165). Frankfurt am Main 2003. ISBN_3-465-03280-2
  • Cardauns, Ludwig: Die Lehre vom Widerstandsrecht des Volks gegen die rechtmässige Obrigkeit im Luthertum und im Calvinismus des 16. Jahrhunderts. (Vorwort von Arthur Kaufmann). Darmstadt 1973. (Erstveröffentlichung Bonn 1903).
  • Eberhard, Winfried: Monarchie und Widerstand. Zur ständischen Oppositionsbildung im Herrschaftssystem Ferdinands I. in Böhmen. München 1985. (= Veröffentlichungen d. Collegium Carolinum. 54)
  • Friedeburg, Robert von (Hrsg.): Widerstandsrecht in der frühen Neuzeit. Erträge und Perspektiven der Forschung im deutsch-britischen Vergleich. Berlin 2001. (= Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 26) ISBN_3-428-10629-6
  • Kaufmann, Arthur: Vom Ungehorsam gegen die Obrigkeit. Aspekte des Widerstandsrechts von der antiken Tyrannis bis zum Unrechtsstaat unserer Zeit. Vom leidenden Gehorsam bis zum zivilen Ungehorsam im modernen Rechtsstaat. Heidelberg 1991.
  • Quilisch, Tobias: Das Widerstandsrecht und die Idee des religiösen Bundes bei Thomas Müntzer. Gleichzeitig ein Beitrag zur Politischen Theologie. Berlin 1999. (= Beiträge zur politischen Wissenschaft. 113) ISBN_3-428-09717-3
  • Quin, Eckehard: Personenrechte und Widerstandsrecht in der katholischen Widerstandslehre Frankreichs und Spaniens um 1600. Berlin 1999. (= Beiträge zur politischen Wissenschaft. 109). ISBN_3-428-09413-1
  • Scheible, Heinz (Hrsg.): Das Widerstandsrecht als Problem der deutschen Protestanten 1523-1546. (= Texte zur Kirchen- und Theologiegeschichte 10) Gütersloh 1969.
  • Suter, Andreas: Regionale politische Kulturen von Protest und Widerstand im Spätmittelater und der Frühen Neuzeit. In: Geschichte und Gesellschaft 21(1995), S. 161-194.
  • Wolgast, Eike: Die Religionsfrage als Problem des Widerstandsrechts im 16. Jahrhundert. Heidelberg 1980. (= Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Phil.-hist. Kl. 1980/9)
  • Wolzendorff, Kurt: Staatsrecht und Naturrecht in der Lehre vom Widerstandsrecht des Volkes gegen rechtswidrige Ausübung der Staatsgewalt. Breslau 1916. (= Untersuchungen zur Deutschen Staats- und Rechtsgeschichte. 126.)


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