Die Aufgabe einer Wettbewerbsbehörde ist die Kontrolle der Marktwirtschaft. Solche Behörden existieren in nahezu allen Ländern mit kapitalistischer Wirtschaftsweise. Zum Teil wird die Kontrollfunktion auch von der Aktienaufsicht der Börsen übernommen, gilt dann aber nur für dort notierte Unternehmen auf Aktien.
Ursächlich entstehen Wettbewerbsbehörden durch die Beobachtung, dass bei einer Marktbeherrschung die Preise angehoben werden können, und konkurrierende Unternehmen des gleichen Marktsegementes in den Bankrott getrieben werden können. Dies kann über die blosse Hemmnis abhängiger Wirtschaftszweige hinaus sogar zu schweren sozialen Konflikten führen. Dies führt zum Beschluss von Gesetzen, die dem entgegenwirken, in Deutschland gilt derzeit das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1958. Durch den europäischen Wirtschaftraum werden heute eine Reihe von gesetzlichen Regelungen auch von der Europäische Kommission bestimmt.
Die Aufgaben der Wettbewerbsbehörden der verschiedenen Staaten ist oft sehr ähnlich geregelt, beobachtete Wirtschaftsvorfälle auch in anderen Ländern führen zu vorbeugenden Regelungen, in anderen Ländern bewährte Instrumente zur Marktkontrolle werden übernommen. Bekannt ist etwa der Fall, bei dem in den USA schon Kartellverbot herrschte, in Deutschland aber ein Unternehmen von anderen Mitgliedern eines Kartells auf die Einhaltung eines Kartellvertrages verklagt wurde und verurteilt wurde. Auch heute werden in der Vertragsfreiheit geformte Bindungen von Unternehmen untereinander immer wieder untersucht, und nachträglich verboten. Beispiel ist hier die bis vor kurzem gültige Bindung von Vertragswerkstätten an Marken der Automobilindustrie.
Bekannte Wettbewerbsbehörden sind
das Bundeskartellamt in Deutschland zusammen mit den Landeskartellbehörden
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