In die Feier der Euchistie eingebettete Weihe eines katholischen Priesters zum Bischof (Vorsteher einer Diözese). Die Bischofsweihe stellt nach katholischem Verständnis die Vollform des Weihesakramentes dar. Alle anderen Formen (Priester- und Diakonenweihe) sind von ihr abgeleitet.
Nach dem Wortgottesdienst beginnt die eigentlich Weihe. Zentraler Akt ist hierbei die Handauflegung mit dem Weihegebet. Sie beginnt mit einer Bitte um den Heiligen Geist, damit der zu Weihende als Hirte "für die Kirche Gottes sorgt, die er sich durch das Blut seines eigenen Sohnes erworben hat" (Apg. 20,28). Anschließend verspricht der Bischofskandidat, den Glauben treu zu bewahren und sein Amt recht zu verwalten.
Der Zelebrant der Messe, zumeist der Metropolit der Kirchenprovinz kommt nun zur eigentlichen Weihe: Durch Handauflegung und Weihegebet soll die Gabe des Heiligen Geistes für das Bischofsamt übertragen werden. Zum Zeichen des Anteils in Fülle am Priestertum Christi wird das Haupt des neuen Bischofs mit dem heiligen Chrisam gesalbt. Die Überreichung des Evangeliars und der Insignien symbolisiert die beiden Hauptaufgaben des Bischofs: Die Verkündigung des Evangeliums und die Leitung seiner Ortskirche. Anschließend geht die normale Messfeier weiter und schließt mit dem bischöflichen Segen.
Priesterweihe
Die Priesterweihe wird durch einen Bischof im Rahmen einer feierlichen Heiligen Messe vollzogen. Der Priester, welcher in der Katholischen Kirche durch einen Bischof geweiht wird, steht in der Sukzession, also Nachfolge der Apostel.
Nach dem Evangelium werden die Kandidaten namentlich aufgerufen. Der kurzen Predigt des Bischofs folgen Gehorsamsversprechen und Gelöbnis der Ehelosigkeit und die Herabrufung des heiligen Geistes in der Allerheiligenlitanei. Zentrale Handlung der Weihe ist die Handauflegung durch den Bischofund das anschließende Weihegebet.
Anschließend folgen die rituelle Salbung der Hände mit Chrisam, das Anlegen der Priestergewänder und die Überreichung von Kelch und Hostienschale.
Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil gab es als Voraussetzung für die Priesterweihe noch die so genannten niederen Weihen. Auch heute noch ist die Diakonenweihe Voraussetzung zur Priesterweihe.
Die Priesterweihe kann in der römisch-Katholischen Kirche nur Männern gespendet werden. Dies ist liegt am Verständnis des Sakramentes. Jedes Sakrament kommt nur durch die Einhaltung von Gebet, äußeres Zeichen und Materie zustande. So wie dies bei der Eucharistie die Wandlungsworte und das Brot aus Weizen sind, so sind es in der Weihe das Gebet, die Handauflegung und der Mensch männlichen Geschlechtes. Ist eines nicht stimmig, so kommt kein Sakrament zustande. Wie sich also bei der Eucharistie kein Brot wandelt, welches nicht aus Weizen ist, so ordiniert sich in der Weihe auch kein Mensch, der nicht männlichen Geschlechtes ist. Hieraus ist auch zu erklären, warum die römisch-Katholische Kirche keine Frauenordination kennt und diese auch nicht zulassen kann, so sehr dies manche Teile auch möchten.
Diakonenweihe
Die Liturgie für die Diakonenweihe beginnt nach dem der Verkündung des Evangeliums. Die Weihekandidaten erklären vor dem Bischof feierlich ihre Bereitschaft zur Weihe und versprechen ihm ihren Gehorsam. In dieser Erklärung enthalten ist die Verpflichtung, dem Wohl des Gottesvolkes zu dienen, Gottes Wort in Wort und Tat zu verkünden, in Ehelosigkeit zu leben, Bedürftigen zu helfen und nach dem Vorbild Christi zu leben.
Anschließend erfolgt die Handauflegung und das Weihegebet durch den Bischof. Dadurch wird den Weihekandidaten die Gabe des Heiligen Geistes für das Diakonenamt übertragen.
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