Das Wasserrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts, das die Bewirtschaftung der Gewässer zum Gegenstand hat.
Bewirtschaftung bedeutet in diesem Zusammenhang die Gestaltung von Gewässern, die Nutzung von Wasser z.B. als Trinkwasser, zur landwirtschaftlichen Beregnung, zur Kühlung von Kraftwerken, Wärmepumpen usw.
In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für das Wasserrecht zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besitzt nur die Kompetenz für die Rahmengesetzgebung, im übrigen ist das Wasserrecht Ländersache. Deswegen gibt es kein "Bundeswassergesetz", sondern das Wasserhaushaltsgesetz als Rahmengesetz des Bundes und Wassergesetze der Länder, die alle den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entsprechen müssen. Die Länder koordinieren ihre Wasserpolitik im Rahmen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).
Das Wasserrecht spielt nicht nur bei Maßnahmen des Wasserbaus eine Rolle, sondern ist bei vielen anderen Genehmigungs- oder Planungsverfahren zu beachten, so zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder der städtebaulichen Planung nach dem Baugesetzbuch.
Nicht zum Wasserrecht gehören einige für Verbraucher wichtige Vorschriften wie die Trinkwasserverordnung oder die "Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser" (kurz: Tafelwasserverordnung). Diese dem Gesundheitsschutz dienenden Vorschriften gehören zum Lebensmittelrecht.
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