Unter einem Wahlsystem ist der Modus zu verstehen, nach welchem die Wähler bei einer Wahl ihre Partei- und/oder Kandidatenpräferenz in Stimmen ausdrücken und diese in Mandate übertragen werden.
Unterscheidung zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl
Kurze Gegenüberstellung der Vorteile
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts streiten sich Verfechter von Mehrheits- und Verhältniswahl darum, welches Wahlsystem denn nun das »Bessere« sei. Die wichtigsten Argumente beider Seiten sind im Folgenden gegenübergestellt.
Traditionell unterscheidet man zwischen beiden Verfahren in etwa wie folgt:
Bei der Mehrheitswahl werde das Wahlgebiet in so viele Wahlkreise eingeteilt, wie Mandate zu vergeben sind. Gewählt sei in jedem Wahlkreis der Kandidat, der dort die meisten Stimmen erhält.
Bei der Verhältniswahl werde dagegen die Sitzverteilung so durchgeführt, dass jede Partei so viele Mandate bekommt, wie es ihrem Stimmenanteil im gesamten Wahlgebiet entspricht.
Diese Definitionen sind nicht unbedingt falsch - allerdings können sie irreführend sein.
Zum einen beschreiben sie jeweils nur eine ganz bestimmte Form der Mehrheitswahl (nämlich die relative Mehrheitswahl im Einpersonenwahlkreis) bzw. der Verhältniswahl (reine Verhältniswahl im Einheitswahlkreis).
All die anderen vielfältigen Wahlsysteme, die in der Praxis angewendet werden oder die zumindest theoretisch denkbar sind, werden Kriterien ab:
Bei der Beschreibung der Mehrheitswahl steht die technische Ausgestaltung des Wahlverfahrens im Vordergrund, während die Definition der Verhältniswahl das zu erreichende Ziel hervorhebt.
Wahlrecht.de - eine ausführliche Abhandlung über die verschiedenen Wahlsysteme und ihre Vor- und Nachteile. Aus dieser Webseite wurde auch der Großteil des Eintrags übernommen.
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