Parteien erhalten Mittel aus dem Bundeshaushalt als Teilfinanzierung ihrer Tätigkeit. Die Höhe der Finanzierung richtet sich nach dem Erfolg, den eine Partei bei den Wählern bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erhielt, der Summe der Mitgliedsbeiträge sowie dem Umfang der Spenden.
Das Maximum staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt 133 Millionen Euro.
Förderungshöhe
Die Parteien erhalten als Finanzierung:
1. 0,70 Euro für jede abgegebene gültige Stimme, jedoch 0,85 Euro für die ersten vier Million Stimmen
2. 0,38 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitgliedsbeitäge und Spenden) erhalten haben. Berücksichtigt werden Zuwendungen bis 3.300,- Euro je Spender (natürliche Person).
Einschränkungen
Anspruch auf staatliche Mittel haben Parteien, die nach dem amtlichen Endergebnis der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl mindestens 0,5% oder einer Landtagswahl 1% der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.
Ebenfalls Anspruch auf staatlichen Mittel haben Parteien, die nach dem amtlichen Endergebnis 10% der in einem Wahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben, jedoch nicht auf Landesebene angetreten sind.
Die Obergrenze der staatlichen Finanzierungsmittel ist die Höhe der von der Partei selbst erwirtschafteten Mittel.
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