Unter dem Vorsorgeprogramm versteht man die von der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Es werden Vorsorgeprogramme für Neugeborene und Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer unterschieden.
Ähnliche Regelungen gelten bei den privaten Krankenversicherungen (PKV).
Diese Untersuchungen sind darauf ausgerichtet, häufige in der Bevölkerung auftretende und volkswirtschaftlich relevante Krankheiten frühzeitig aufzudecken, um durch rechtzeitige Behandlung eine Heilung zu erreichen (z.B. Darmkrebs) bzw. die Folgeschäden zu lindern (z.B. Zuckerkrankheit, Bluthochdruck). Dadurch sollen den Krankenkassen die Kosten für die Behandlung der Folgeschäden erspart werden. Bei der Erstellung von Vorsorgeprogrammen wird nicht das medizinisch Machbare, sondern der ökonomische Kosten-Nutzen-Faktor zugrunde gelegt.
Beispiel: Die Kosten für die einzige sinnvolle Darmkrebsvorsorge mittels Darmspiegelung (Vorsorgekoloskopie) werden erst ab 55 Jahren übernommen, weil erst ab diesem Alter der Nutzen die Kosten überwiegt. Die Darmkrebsfälle bis zu diesem Alter fallen aus diesem Raster heraus.
Auch wenn viele Krankenkassen mit diesen Vorsorgeprogrammen um die Gunst ihrer Versicherten werben, sollte man beachten, dass diese Vorsorgeuntersuchungen aus medizinischer Sicht nur ein grobes Basisprogramm für die häufigen Volkskrankheiten darstellen. Nicht alle Krankheiten und Krebse werden erfasst. Es handelt sich also keineswegs um eine lückenlose Vorsorge. Bei neu aufgetretenen Krankheitszeichen sollte deshalb immer ein Arzt bzw. eine Ärztin konsultiert werden, auch wenn man vor Kurzem zur Vorsorge war.
Die Vorsorgeprogramme im Einzelnen
Vorsorgen für Neugeborene und Kinder (U1 bis U9)
Ärztliche Untersuchungen zur Beurteilung des Entwicklungszustandes des Kindes und Früherkennung von Krankheiten. Eltern sollten auf die Vollständigkeit dieser wichtigen Untersuchungen achten.
Jugendgesundheitsuntersuchung (J1), Alter 12 bis 14 Jahre
Ärztliche Untersuchung zur Beurteilung des Entwicklungszustandes der/des Jugendlichen und Früherkennung von Krankheiten. Besonderer Wert wird auf die Vollständigkeit der bisher fälligen Impfungen, der psychischen Reife und der geschlechtlichen Entwicklung (Pubertät) gelegt. Auffällige Befunde werden der weiteren diagnostischen Abklärung zugeführt. Fehlende Impfungen werden nachgeholt, um einen vollständigen Impfschutz für das weitere Leben zu gewährleisten.
Gesundheitsvorsorgeuntersuchung (Erwachsene ab 35 Jahren)
Jeder gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren hat das Recht, sich alle 2 Jahre auf "Herz und Nieren" prüfen zu lassen. Dazu gehört neben einer Anamnese (Befragung über die gesundheitliche Vorgeschichte, familiäre Krankheiten) die Ganzkörperuntersuchung (körperliche Untersuchung durch den Arzt einschl. Blutdruckmessung) sowie Untersuchung des Blutzucker- und Cholesterinspiegels und eine Urinuntersuchung. Auffällige Befunde werden der weiteren diagnostischen Abklärung zugeführt.
Krebsvorsorge für Frauen (ab 20 J)
Allgemeine Befragung der Patientin auf selbst bemerkte Krebszeichen. Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses ab 20 Jahren, des Brustkrebses ab 35 Jahren, des Darmkrebses mittels Tastuntersuchung ab 45 Jahren. Auch krebsverdächtige Hautveränderungen werden dabei beurteilt.
Krebsvorsorge für Männer (ab 45 J)
Allgemeine Befragung des Patienten auf selbst bemerkte Krebszeichen. Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung des Prostatakrebses und des
Darmkrebsvorsorge mittels Darmspiegelung (Vorsorgekoloskopie). Wer Angst vor einer Darmspiegelung hat, kann alternativ alle 2 Jahre den Stuhl auf Blutspuren untersuchen lassen. Diese Untersuchung ist jedoch nicht so zuverlässig wie die Darmspiegelung.
Falsche Sicherheit bei der Krebsvorsorge- bzw. Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Es werden lediglich die von den Krankenkassenverbänden vorgesehenen wenigen, aber häufigen Krebsarten untersucht. Das sind im Wesentlichen bei der Frau: Ab 20 Jahren die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs, ab 35 Jahren auf Brustkrebs und ab 45 Jahren auf Darmkrebs. Beim Mann: Ab 45 Jahren Krebse von Dickdarm, Prostata, Genitalien und Haut.
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung sollte auch als Anlass dafür dienen, körperliche Beschwerden vorzutragen und Alarmzeichen eines anderswo lokalisierten Krebses zu erkennen, um weiterführende Untersuchungen einleiten zu können.
Man sollte sich aber nach einem "Krebstest" auf keinen Fall in Sicherheit wiegen:
Kein Arzt kann bei der Tastuntersuchung des Darmes keinen Krebs feststellen, der außerhalb seiner Fingerreichweite (max. 7-8 cm oberhalb des Afters) liegt. Er kann auch keinen Prostatakrebs tasten, der nicht in Richtung Dickdarm wächst. Ob jemand einen Lungen-, Schilddrüsen- oder Magenkrebs in sich trägt, kann bei der üblichen gesetzlichen Vorsorge nicht festgestellt werden. In Japan, wo der Magenkrebs sehr häufig vorkommt, wird eine jährliche Magenspiegelung durchgeführt.
Nur der Zervixabstrich bei Frauen ab 20 Jahren (Gebärmutterhalskrebs) und die Dickdarmspiegelung (ab 55 Jahren bei beiden Geschlechtern) sind echte Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Nur mit diesen Untersuchungsmethoden kann man die beiden Krebsarten früh genug und in einem heilbaren Stadium erkennen und erfolgreich behandeln.
Die sog. Alarmzeichen des Krebses (Blut im Auswurf, blutige Sekretion aus der Brustdrüse, Blut im Urin oder Stuhlgang, verändertes Stuhlverhalten, Gewichtsabnahme, schlecht heilende Wunden usw.) sind meist nur Spätzeichen, so dass eine Heilung oft nicht mehr möglich ist.
PS: Bei der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung und bei Blutabnahmen werden keine "Krebstests" durchgeführt!
Fazit: Die jährlichen gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Zu Nachuntersuchungen gehen, wenn der Arzt dazu auffordert. Selbst auf Frühzeichen achten, Beschwerden nicht verschleppen, rechtzeitig ärztlichen Rat holen.
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