Als Volkswehr bezeichnete man in Deutschösterreich ein "Übergangsheer", das aus Teilen der ehemaligen österreichisch-ungarischen Armee und aus Freiwilligen bestand, die meist dem sozialdemokratischen Lager angehörten. Da durch den Vertrag von Saint Germain-en-Laye nur die Errichtung eines Berufsheeres von 30 000 Mann gestattet wurde, fand die Volkswehr keine Fortsetzung mehr in der Ersten Republik, stattdessen organisierte man ein so genanntes Bundesheer, das überwiegend christlichsozial geprägt war. Viele ehemaligen Mitglieder der Volkswehr schlossen sich darauf hin dem 1924 gegründeten Republikanischen Schutzbund der SDAPÖ an.
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