Das Volkstribunat war ein niederes Amt der Ämterlaufbahn (cursus honorum) der römischen Republik. Volkstribune wurden auf ein Jahr gewählt.
Zur Zeit des Ständekampfes wurde das Amt des Volkstribun (tribunus plebis) geschaffen, das nur Plebejer wahrnehmen konnten. Ihre Aufgabe war die Verteidigung des Volkes gegen Übergriffe des Adels (Patriziat). Er konnte alle Entscheidungen und Maßnahmen patrizischer Beamter und des Senats durch sein Veto (lat. Ich verbiete) außer Kraft setzen. Zudem konnte er jederzeit eine Volksversammlung einberufen. Seine Person war sakrosankt (lat. sacrosanctus: unantastbar), was heißt dass jemand, der ihn körperlich belangte als Staatsverräter hingerichtet wurde.
Nach dem Ende des Ständekampfes sank die Bedeutung des Volkstribun als Volksvertreter und als vorgeschriebenes Amt im Rahmen des cursus honorum diente er als wichtiger Schritt auf dem Weg zur Macht.
Seit 449 v. Chr. ist die Zahl der Volkstribunen auf zehn festgelegt.
Das Jahr als Volkstribun war für Plebejer Voraussetzung für die Praetur.
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