In Deutschland bezeichnete die Volksschule früher die Zusammenfassung der Grundschule und der anschließenden Hauptschule, die heute selbstständige Schultypen sind.
Die Volksschule wurde aus den folgenden Gründen im 19. Jahrhundert als Einheitsschulart für Alle eingeführt:
Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht, Alphabetisierung der Bevölkerung, Nationalerziehung als Teil der Nation.
Die Finanzierung lag bei den Gemeinden und dem Staat. Die Schulaufsicht hatten bis 1870 die Kirchen.
Die Bildungsziele wurden wegen der Kosten und eventuell erzeugter Unzufriedenheit begrenzt. Zum Beispiel sah die Stundentafel in der ersten Häfte des 19. Jahrhunderts so aus:
12 Stunden Lesen und Schreiben, 6 Stunden Relegion, 5 Stunden Rechnen, 3 Stunden Gesang und Kirchlieder.
Die Lehrerausbildung erfolgte durch neu gegründete Lehrerseminare. Die Bezahlung war sehr gering und führte zu großer Unzufriedenheit unter den Lehrern.
Österreich
In Österreich ist die vierjährige Volksschule Schule, die von jedem im Rahmen der Unterrichtspflicht besucht werden kann und auch in den meisten Fällen wird. Der Hausunterricht ist in Österreich eher nur die Ausnahme.
Normalerweise in vier Schulklassen eingeteilt, besteht bei kleineren Schulen meist in ländlichen Gebieten auch die Möglichkeit von Schulstufenzusammenlegungen, sodass mehrere Schulstufen von einem Lehrer gemeinsam in einem Klassenraum unterrichtet werden können. Vorzugsweise herrscht das Einlehrersystem. Das bedeutet, dass ein Lehrer alle Fächer unterrichtet. Ausnahmen dabei sind der Religionsunterricht, Werkerziehung und ein eventueller Fremdsprachenunterricht. In Gebieten, in denen Minderheiten leben, wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In anderen Schulen mit einem starken Ausländeranteil, werden oft auch muttersprachliche Hilfslehrer eingesetzt.
Historisch war die Volksschule über alle damals acht Schulstufen, so wurde sie schrittweise nach dem Zweiten Weltkrieg auf die heutigen vier Stufen reduziert, sodass nach der vierten Schulstufe die Wahlmöglichkeit zum Besuch der Hauptschule oder der Unterstufe des Gymnasiums besteht.
Neben den großteils öffentlichen Schulen gibt es zahlreiche Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Viele dieser Privatschulen wird von kirchlichen Institutionen geführt.
Die Lehrer der öffentlichen Schulen sind Bedienstete des jeweiligen Bundeslandes, während die Schulerhalter die Gemeinden sind. Sind mehrere Gemeinden betroffen so können sich zu einer Schulgemeinde zusammenschließen. Besucht ein Kind eine Schule außerhalb dieser Schulgemeinde, so braucht es eine Genehmigung der Gemeinde, da die Wohnsitzgemeinde auch an die andere Gemeinde Schulgeld bezahlen muss. In Zeiten rückläufiger Schülerzahlen ist es manchmal schwer solche Ausnahmegenehmigungen zu erhalten.
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