Die Volksliste war eine Liste, die von den Nationalsozialisten im besetzten Polen, teilweise auch in Oberschlesien erhoben wurde. Danach wurde die Bevölkerung nach ihrer Loyalität zu den Deutschen eingestuft. Leute, die als Polen eingestuft wurden, mussten mit Repressalien rechnen. Weil das besetzte Polen in den Warthegau und das Generalgouvernement Polen aufgeteilt wurde, und Deutschland den Warthegau für die Besiedlung durch Deutsche beanspruchte, wurden Leute, die auf der Liste für Polen optiert hatten, ins Generalgouvernement vertrieben. Die Liste wurde bis Ende März 1942 erhoben, die Bevölkerung musste einen Antrag auf Eintragung in eine der Listen stellen.
Volksliste 1: sog. Bekenntnisdeutsche, d.h. Leute, die sich vor dem Krieg für die deutsche Minderheit eingesetzt hatten
Volksliste 2: Deutschstämmige, d.h. Leute, deren Familien an deutscher Sprache und Kultur festgehalten hatten
Volksliste 3: Nach Meinung der NS-Rassepolitik zur Eindeutschung fähige Leute
wer nicht in diesen 3 Listen eingetragen war, war zur Aussiedlung in das Generalgouvernement vorgesehen.
Die Liste führte dazu, dass Mitglieder einer Familie oft unterschiedlich eingestuft wurden. Nach dem Krieg galten die Polen, die nach der Liste als Volksdeutsche eingestuft wurden, in Polen als Verräter.
Im Generalgouvernement wurde es der Bevölkerung freigestell, ob sie sich in die Volksliste eintragen ließ. Es lebten dort zwar einige Deutsche, doch war es früher kein deutsches Gebiet. In Oberschlesien hatte die Bevölkerung nicht die Möglichkeit, eine Eintragung in die Volksliste zu verweigern. Alle Menschen wurden überprüft und, falls sie Volksliste 3 oder höher erhielten, konnten sie sich offiziell zu ihrer polnischen Nationalität bekennen, was auch KZ bedeuten konnte.
Nach dem Krieg stellte die polnische Regierung mit Absicht die Schlesier, die alle, gezwungenermaßen, eine Volksliste besaßen als deutsche Kollaborateure, was die rechtliche Handhabung zu zahlreichen Repressalien ermöglichte.
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