Die Volkskammer war das nationale Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), allerdings ohne die in einer Demokratie selbstverständlichen Rechte und unter dem Führungsanspruch der SED. Die einzige freie, allgemeine und geheime Wahl zur Volkskammer fand am 18. März1990 statt. Letzte Präsidentin der Volkskammer und damit das bisher einzige weibliche Staatsoberhaupt eines deutschen Staates war 1990Sabine Bergmann-Pohl (CDU).
Die Provisorische Volkskammer wurde am 7. Oktober1949 in Berlin gegründet. Die erste offizielle Wahl erfolgte, verspätet und nach einem anderen Wahlsystem als ursprünglich geplant, im September 1950. Die Wahlen 1950 beruhten wie seitdem alle Wahlen der DDR auf Einheitslisten der Nationalen Front. Die Abgeordneten besaßen ein Imperatives Mandat, das an den politischen Willen der SED gebunden war.
Die Volkskammer war nach dem Verständnis der sowjetischen Besatzungsmacht allerdings kein Parlament im bürgerlichen Sinne einer repräsentativen Demokratie, sondern sollte eine Volksvertretung neuen Typs darstellen. Sie sollte den postulierten Ansprüchen nach die im bürgerlichen Parlamentarismus nicht gegenebene Einheit zwischen politischer Führung und Bevölkerung herstellen und Parteienegoismus, Parteinahme für das Kapital, persönliche Bereicherungssucht und Selbstblockade durch Gewaltenteilung ausschließen. Die einzige Abstimmung der Volkskammer, in der es öffentliche Konflikte gab, war die Einführung der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen, bei der einige Abgeorndete der CDU der DDR gegen das Gesetz stimmten.
Faktisch allerdings war die Volkskammer weitgehend ohne Einfluss auf das politische Geschehen. Der seit 1968 in der Verfassung der DDR auch offiziell verankerte Führungsanspruch der SED verhinderte von Beginn an eine echte politische Einflussnahme des Gremiums.
Die Volkskammer hatte ursprünglich 300 Sitze, bis 1963 hatte sie 466 Sitze und am Ende 500. Seit Ende 1958 nahmen an den Sitzungen ebenfalls erst 100 später 200 Nachfolgekandidaten teil. Diese hatten kein Stimmrecht in den Abstimmungen, waren den regulären Abgeordneten aber sonst weitgehend gleichgestellt.
Die zum Schluss 500 Abgeordneten verteilten sich folgendermaßen auf die Parteien und Massenorganisationen, die in der Nationalen Front zusammengeschlossen waren:
Werner J. Patzelt und Roland Schirmer (Hrsg.): Die Volkskammer der DDR. Sozialistischer Parlamentarismus in Theorie und Praxis.. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2002. ISBN_3-531-13609-7
Nach dem 1. Weltkrieg hieß auch das 1919 gewählte Parlament des Freistaates SachsenVolkskammer. Mit der Verabschiedung der ersten demokratischen Verfassung Sachsens im Jahr 1920 kehrte man zur alten Bezeichnung Landtag zurück.
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